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Digitale Vorlagensammlung Nachhaltigkeitsberichterstattung
Standard-Ausgabe - Jahresbezug online
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird spätestens ab Juli 2024 nicht mehr nur große, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten. Dabei sind zwar noch viele Fragen offen und die Umsetzung in nationales Recht ist noch ausstehend – aber die Zeit drängt.
Betroffene Unternehmen sollten bereits jetzt mit den Vorbereitungen starten, auf die laufenden Entwicklungen flexibel reagieren und Best Practices – die es durchaus bereits gibt – als Grundlage verwenden.
Durch die digitale Vorlagensammlung gelingt die Nachhaltigkeitsberichterstattung ziel-führend und aufwandsreduziert.
Mit den einsatzfertigen digitalen Vorlagen und Arbeitshilfen zum Download gelingt Ihnen die Umsetzung der nichtfinanziellen Erklärung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zielführend und aufwandsreduziert.
Im abschließenden Abstimmungsprozess auf europäischer Ebene befindet sich aktuell das finale Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche die CSRD in Zukunft konkretisieren wird. Die Europäische Kommission hat nun die finalen Entwürfe zu prüfen und die Annahme wird bis voraussichtlich noch im Juli 2023 erfolgen.
Betroffene Unternehmen sollten bereits jetzt mit den Vorbereitungen starten, auf die laufenden Entwicklungen flexibel reagieren und Best Practices – die es durchaus bereits gibt – als Grundlage verwenden.
Durch die digitale Vorlagensammlung gelingt die Nachhaltigkeitsberichterstattung ziel-führend und aufwandsreduziert.
Mit den einsatzfertigen digitalen Vorlagen und Arbeitshilfen zum Download gelingt Ihnen die Umsetzung der nichtfinanziellen Erklärung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zielführend und aufwandsreduziert.
Im abschließenden Abstimmungsprozess auf europäischer Ebene befindet sich aktuell das finale Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche die CSRD in Zukunft konkretisieren wird. Die Europäische Kommission hat nun die finalen Entwürfe zu prüfen und die Annahme wird bis voraussichtlich noch im Juli 2023 erfolgen.