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Das Internet ist zu einem nicht mehr weg zu denkenden Vertriebskanal geworden. Oft nur den Vertrieb im Blick, vernachlässigen die Unternehmer häufig die umsatzsteuer-lichen Besonderheiten bei der Abwicklung von grenzüberschreitenden Lieferungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen.
Hier erfahren Sie mehr über die besonderen Anforderungen im Rechnungswesen im E-Commerce, z. B. den GOBD, auch werden die (umsatz-)steuerlichen Besonderheiten beim Online-Handel erläutert, wie die Unterschiede zwischen Eigenhändler und Vermittler, die Versandhandelsregelung mit den Lieferschwellen oder die Kleinunternehmer-Regeln im In- und Ausland.
Schon bei der Bestellung im Internet müssen die entscheidenden Daten des Kunden abgefragt werden, um die Aufträge getrennt nach B2B- und B2C-Geschäften einerseits und nach dem Ort der Besteuerung andererseits regelkonform abzuarbeiten. Falsch angewendete umsatzsteuerl-iche Regeln können gerade im Massengeschäft via Internet zu umfangreichen Berichtigungen, Doppelbesteuerungen, Ordnungswidrigkeiten und Strafen im In- und Ausland führen.
Die Registrierungs- und Meldepflichten (z. B. MOSS) auch die ab 2019 geltenden Änderungen zur Haftung von Marktplatzbetreibern (§ 22 f UStG / BMF-Schreiben vom 21.02.2019) werden ebenso erläutert wie die Problemfelder, die Sie am besten mit einem Steuerberater klären.
Hier erfahren Sie mehr über die besonderen Anforderungen im Rechnungswesen im E-Commerce, z. B. den GOBD, auch werden die (umsatz-)steuerlichen Besonderheiten beim Online-Handel erläutert, wie die Unterschiede zwischen Eigenhändler und Vermittler, die Versandhandelsregelung mit den Lieferschwellen oder die Kleinunternehmer-Regeln im In- und Ausland.
Schon bei der Bestellung im Internet müssen die entscheidenden Daten des Kunden abgefragt werden, um die Aufträge getrennt nach B2B- und B2C-Geschäften einerseits und nach dem Ort der Besteuerung andererseits regelkonform abzuarbeiten. Falsch angewendete umsatzsteuerl-iche Regeln können gerade im Massengeschäft via Internet zu umfangreichen Berichtigungen, Doppelbesteuerungen, Ordnungswidrigkeiten und Strafen im In- und Ausland führen.
Die Registrierungs- und Meldepflichten (z. B. MOSS) auch die ab 2019 geltenden Änderungen zur Haftung von Marktplatzbetreibern (§ 22 f UStG / BMF-Schreiben vom 21.02.2019) werden ebenso erläutert wie die Problemfelder, die Sie am besten mit einem Steuerberater klären.