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Technikautoren, Technische Redakteure und Konstrukteure, die Benutzerinformationen für Anwender von Maschinen und technischen Arbeitsmitteln erstellen. CE-Beauftragte finden hier einen umfassenden Katalog (mit Bildbeispielen) zu den Anforderungen der Maschinenrichtlinie an die Benutzerinformation, wie diese vor der CE Kennzeichnung zu erfüllen sind.
CE EXPRESS No. 2 Betriebsanleitungen
mit 44 Bildern und Praxisbeispielen zur Maschinenrichtlinie
von Hans Peter Hahn und Claudia BayerDie Instruktionspflichten des Herstellers gewinnen immer mehr an Bedeutung. Auch aus dem Aspekt der Produkthaftung gilt die „Darbietung“ - also die schriftliche Benutzerinformarion - als Bestandteil des Produkts. Letztlich konkretisiert die Maschinenrichtlinie die Bedeutung der Benutzerinformation dadurch, dass ohne Betriebsanleitung eine CE Kennzeichnung weder möglich, noch zulässig ist. Auch das Produktsicherheitsgesetz vom 1.12.2011 macht diese Vorgaben und die rechtliche Verantwortung des Herstellers (oder Importeurs! - oder des Hänlers!) deutlich. Ohne CE Kennzeichnung dürfen (nicht nur!) Maschinen oder technische Arbeitsmittel EU-weit nicht in Verkehr gebracht oder benutzt werden. Dieses Buch zeigt nicht nur, worauf es ankommt, sondern auch wie Konstrukteure und Technikautoren diese gesetzlichen Anforderungen mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.