EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis von Bernd Leippe | ISBN 9783829314008

EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis

von Bernd Leippe
Buchcover EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis | Bernd Leippe | EAN 9783829314008 | ISBN 3-8293-1400-0 | ISBN 978-3-8293-1400-8

EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis

von Bernd Leippe
Für die Kommunen ist die Befassung mit dem oftmals ungeliebten Beihilferecht heute eine zwingende Notwendigkeit. Die Abhandlung „EU-Beilhilferecht in der kommunalen Praxis“ gibt den Kommunen einen Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts.
Die vorliegende 3. Auflage berücksichtigt neben einer allgemeinen Aktualisierung die umfangreichen Bekanntmachungen der Kommission zum Begriff der Beihilfe und zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen.
Erläutert werden verschiedene direkte Zahlungen der Kommunen an ihre Beteiligungsunternehmen unter beihilferechtlichen Aspekten.
Ferner wird auf einzelne typische kommunale Tätigkeitsbereiche wie Krankenhäuser, Wirtschaftsförderung, ÖPNV, Kulturförderung u. a. näher eingegangen. Zudem werden praktische Lösungsansätze zum Aufspüren von Beihilfetatbeständen aufgezeigt.
Die bei der Ausgestaltung von sog. Betrauungsakten sich ergebenden steuerlichen Aspekte und Risiken werden beschrieben und   steuerrechtliche Lösungen für die Praxis vorgestellt.
Die Kommune selbst wie auch deren Unternehmen und Einrichtungen können von zwei Seiten mit dem Beihilferecht in Berührung kommen: sowohl als Geber als auch Empfänger von Beihilfen. In beiden Fällen ist die Gefahr ungewollter Rechtsverletzungen hoch.
So haben künftig auch die Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung Risiken aus beihilferelevanten Sachverhalten aufzudecken, sodass entsprechende Rückstellungen belastend in die Passivseite der Bilanz eingehen.
Soweit Geschäftsführer derartige Risiken übersehen, liegt eine Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht vor, die am Ende sogar zu einer Haftung führen kann.
Die Darstellung versteht sich als eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und gibt den Kommunen ein