Einseitig erklärter Eigentumsvorbehalt und Käuferinsolvenz von Olaf Riss | Vorleistungspflicht, Synallagmaschutz und Gläubigerprivilegierung in der Insolvenz | ISBN 9783704674425

Einseitig erklärter Eigentumsvorbehalt und Käuferinsolvenz

Vorleistungspflicht, Synallagmaschutz und Gläubigerprivilegierung in der Insolvenz

von Olaf Riss
Buchcover Einseitig erklärter Eigentumsvorbehalt und Käuferinsolvenz | Olaf Riss | EAN 9783704674425 | ISBN 3-7046-7442-7 | ISBN 978-3-7046-7442-5

Einseitig erklärter Eigentumsvorbehalt und Käuferinsolvenz

Vorleistungspflicht, Synallagmaschutz und Gläubigerprivilegierung in der Insolvenz

von Olaf Riss

Klärung wesentlicher Rechtsfragen rund um den Eigentumsvorbehalt

Als Sicherungsinstrument für den Warenkredit erfreut sich der Eigentumsvorbehalt großer Beliebtheit. Allerdings stören mehrere Ungereimtheiten seine dogmatische Einbettung. Nicht zufriedenstellend beantwortet ist etwa, wie sich der Eigentumsvorbehalt mit dem Faustpfandprinzip verträgt. Zahlreiche weitere Fragen erheben sich beim einseitig erklärten Eigentumsvorbehalt: Fehlt es dem Kaufvertrag an einer wirksamen Vorbehaltsabrede, versucht der kreditierende Verkäufer nicht selten, dieses Versäumnis nachträglich zu sanieren. Er erklärt bei Übergabe – typischerweise durch Vermerk auf Lieferschein oder Faktura –, das Eigentum an der übergebenen Sache solle entgegen der gesetzlichen Regel (§ 1063 ABGB) nicht vor vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen. Stimmt der Käufer diesem Angebot auf Vertragsänderung nicht zu, spricht man vom einseitig erklärten Eigentumsvorbehalt.

Eine solche Konstellation ist an der Schnittstelle mehrerer Rechtsgebiete angesiedelt: dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, dem Sachenrecht, dem Schuldrecht, dem Insolvenzrecht und nicht zuletzt dem Unternehmensrecht sowie dem Exekutionsrecht. Die Untersuchung entwickelt einen ganzheitlichen Ansatz, der die spezifischen Prinzipien aller dieser Materien einbezieht. Zentrale Fragen sind dabei, ob das Synallagma in der Käuferinsolvenz trotz Vorleistungspflicht gesichert bleibt und ob die einseitige Vorbehaltserklärung eine anfechtbare Rechtshandlung (§§ 27 ff IO) ist.