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Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz
Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung Textausgabe mit einer Einführung und Sachregister
von Heinrich Albers und Stefan WittkopTopaktuelle Texte – inklusive der Berichtigung vom 5.11.2021
Die 31. Auflage der handlichen Textausgabe ist topaktuell: Sie enthält die grundlegenden Änderungen durch die Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zum 1.11.2021 sowie die spätere Berichtigung vom 5.11.2021 mit der Änderung des § 178 Abs. 2 Nr. 4 (Nds. GVBl. Nr. 42, S. 730).
Das ändert sich:
Stellung der Gleichstellungsbeauftragten Verkündung von Rechtsvorschriften Durchführung von Einwohnerbefragungen Stellung von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren Erleichterung durch Wegfall des Kostendeckungsvorschlags stattdessen Vorlage einer Kostenschätzung durch die Kommune Angelegenheiten, zu denen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchgeführt werden können Bildung von Fraktionen und Gruppen in der Vertretung Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in der Wohnraumversorgung Die Inhalte Mit den beiden im Textband abgedruckten Vorschriften
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz und Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung verfügen die Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaften über eine optimale Arbeitshilfe, um sich auf die Sitzungen vorzubereiten.
Mit praktischer Einführung und Tipps für die neue Rechtslage In einer umfassenden Einführung erläutern die kompetenten Autoren die neuen Regelungen. Sie geben praxistaugliche Hinweise zur Umsetzung der Bestimmungen und ermöglichen einen gründlichen Einblick in das kommunale Geschehen. Das detaillierte Sachregister erleichtert den Zugang zu den einzelnen Themenbereichen.
Nicht nur für neu gewählte Ratsmitglieder Die Tipps und Hinweise für neu gewählte Ratsmitglieder und Kreistagsabgeordnete bieten zahlreiche konkrete Empfehlungen für die verantwortungsvolle Arbeit in den kommunalen Gremien.
Unverzichtbares Arbeitsmittel Das Taschenbuch ist ein nützlicher Ratgeber und unverzichtbares Arbeitsmittel für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte, die Regionspräsidentin/den Regionspräsidenten, Fachbeamtinnen und Fachbeamte in den Gemeinden, Samtgemeinden, Städten, Landkreisen und der Region Hannover sowie Rätinnen und Räte, Kreistags- und Regionsabgeordnete und interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Das ändert sich:
Stellung der Gleichstellungsbeauftragten Verkündung von Rechtsvorschriften Durchführung von Einwohnerbefragungen Stellung von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren Erleichterung durch Wegfall des Kostendeckungsvorschlags stattdessen Vorlage einer Kostenschätzung durch die Kommune Angelegenheiten, zu denen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchgeführt werden können Bildung von Fraktionen und Gruppen in der Vertretung Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in der Wohnraumversorgung Die Inhalte Mit den beiden im Textband abgedruckten Vorschriften
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz und Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung verfügen die Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaften über eine optimale Arbeitshilfe, um sich auf die Sitzungen vorzubereiten.
Mit praktischer Einführung und Tipps für die neue Rechtslage In einer umfassenden Einführung erläutern die kompetenten Autoren die neuen Regelungen. Sie geben praxistaugliche Hinweise zur Umsetzung der Bestimmungen und ermöglichen einen gründlichen Einblick in das kommunale Geschehen. Das detaillierte Sachregister erleichtert den Zugang zu den einzelnen Themenbereichen.
Nicht nur für neu gewählte Ratsmitglieder Die Tipps und Hinweise für neu gewählte Ratsmitglieder und Kreistagsabgeordnete bieten zahlreiche konkrete Empfehlungen für die verantwortungsvolle Arbeit in den kommunalen Gremien.
Unverzichtbares Arbeitsmittel Das Taschenbuch ist ein nützlicher Ratgeber und unverzichtbares Arbeitsmittel für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte, die Regionspräsidentin/den Regionspräsidenten, Fachbeamtinnen und Fachbeamte in den Gemeinden, Samtgemeinden, Städten, Landkreisen und der Region Hannover sowie Rätinnen und Räte, Kreistags- und Regionsabgeordnete und interessierte Bürgerinnen und Bürger.