„Kritik in drei Worte fassen: ein Klassiker - kaufen!“
ZAP - Zeitschrift für die Anwaltspraxis, 08/2004
„Der Heiermann/Riedl/Rusam versteht sich als Praktikerkommentar. Er ist das zweifellos. Er ist aber wesentlich mehr. Er ist ein Spitzenkommentar im Vergabe- und Bauvertragsrecht. Er bleibt daher ein unverzichtbares Arbeitsmittel für jeden, der in diesem Bereich tätig ist und kompetent die Vergabe oder die Durchführung eines Bauvorhabens betreuen oder einen Bauprozess führen will.“
Neue Justiz, 07/2004
„Die 10. Auflage des Kommentars wird allen Anforderungen in gewohnt hervorragender Weise gerecht. Das gilt nicht nur für Teile, die aus der Feder des bewährten und kompetenten Autorenteams Heiermann, Riedl, Rusam stammen, sondern auch für die Beiträge der beiden neuen Mitautoren, Rechtsanwältin Kullack und Regierungsdirektor Weyand. So ist auch diese Auflage überzeugend gelungen.“
NJW - Neue Juristische Wochenschrift, 20/2004
„Der > Heiermann> darf in keiner Institution fehlen, die in bau- und vergaberechtlichen Fragen etwas auf sich hält.“
Europa Kompakt, 01/2004
„Es existiert in der einschlägigen Literatur kein so vollständiges und aktuelles Nachschlagewerk. [ ] Die jetzt vorliegende 10. Auflage steht hinter der Qualität der Vorauflagen nicht zurück. Wer sich einen Überblick über den aktuellen Streitstand verschaffen will oder sich in eine neue Materie einarbeiten möchte, ist hier stets gut aufgehoben, bevor er in der verwirrenden Vielfalt elektronischer Datenbanken und dem Internet nach den aktuellsten Entscheidungen sucht.“
Der Bau-Rechts-Berater, 01/2004
„Im Ergebnis ist der > Heiermann< seinem guten Ruf wiederum gerecht geworden. Auch wenn er > schwerer< geworden ist, macht es Freude mit ihm zu arbeiten. Wer mit der VOB und dem Vergabebereich zu tun hat, wird ihn gerne zur Hand nehmen.“
Baurecht, 02/2004
"Überzeugend ist auch die Ausgewogenheit zwischen denAnforderungen der Baupraxis und den Bedürfnissen der auf dem Bausektor tätigen Juris
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Rechtsicherheit mit der Kompetenz des anerkannten Praktikerkommentars - jetzt mit Rechtsschutz im Vergabeverfahren.