×
Der Urheber hat das Recht „sein Werk“ „zu verwerten“. Umfasst dieses Recht neben Nutzungshandlungen an identischen Gestaltungen auch solche an veränderten Gestaltungen? Welche Tatbestandsmerkmale in den Verwertungsrechten entscheiden darüber? Und wie sind sie auszulegen? Moritz Finke untersucht den Normtext der deutschen sowie europäische Verwertungsrechte. Dabei schlägt er eine Auslegung des Regelungsumfangs der Verwertungsrechte vor, die hinsichtlich der Verwertung veränderter Gestaltungen maßgeblich vom ontologischen Verständnis des Merkmals “Werk„ abhängt und einem darauf aufbauenden Konzept, wann jemand Urheber eines “Werkes„ ist. Auf dieser Basis diskutiert er, welche Entität in den Verwertungsrechten mit dem “Werk" eines Urhebers gemeint ist. Daneben werden auch Rechtsfolgen und Systematik der Verwertungsrechte an veränderten Gestaltungen untersucht.