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Gerichtlicher Rechtsschutz in auswärtigen Angelegenheiten
Mit einer Rechtsvergleichung zum französischen 'acte de gouvernement'
von Kaspar SutterÖffentliche Rechtsverhältnisse mit Auslandbezug, sog. auswärtige Angelegenheiten, gehören heute zum Rechtsalltag. Seit alters gelten diese als besonders politiknah und der richterlichen Prüfung nur partiell zugänglich. Vorbehältlich eines völkerrechtlichen Anspruchs begründet heute der & apos; vorwiegend politische Charakter& apos; solcher Akte den Gerichtsausschluss. Was ist darunter zu verstehen? Wann läuft der Richter Gefahr, das Parkett der Aussenpolitik zu betreten? Welche aussenpolitischen Interessen können die Rechtsschutzinteressen Einzelner verdrängen? Als im Oktober 1999 der Nazi-Kollaborateur Maurice Papon form- bzw. rechtsschutzlos an Frankreich überführt wurde, vermochten damals aussenpolitische Gründe dieses Vorgehen zu rechtfertigen? Weshalb standen solche umgekehrt der gerichtlichen Kontrolle bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA, welche die FINMA im Februar 2009 auf erheblichen Druck der amerikanischen Steuerbehörden anordnete, nicht im Wege? In einem rechtsvergleichenden Teil spürt die Arbeit zunächst dem & apos; acte de gouvernement& apos; nach. Ein klassisch französisches Institut, das sich bis heute hartnäckig in Praxis und Doktrin hält. Im Zentrum steht sodann die vertiefte Analyse der gesetzlichen Ausnahme der & apos;übrigen auswärtigen Angelegenheiten& apos;, wie sie die Bundesrechtspflege vorsieht. Auf Grundlage der Kasuistik in Praxis und Doktrin wird eine umfassende Dogmatik zu solchen vorwiegend politischen Akten entwickelt. Diese wird hierauf an den Zwangsmassnahmen zur Terrorismusbekämpfung exemplifiziert. Die Arbeit wagt schliesslich einen Ausblick und fragt, ob sich der Gerichtsausschluss in auswärtigen Angelegenheiten heute überhaupt noch rechtfertigen lässt.