In der nun 8. Auflage liegt der praxisnahe Kodierleitfaden für die Viszeralchirurgie für das Jahr 2025 vor. Die Abbildung chirurgischer Fälle im DRG-System wird anhand von Definitionen, Hitlisten und Beispielen anschaulich erklärt. Dabei werden die Themen Viszeralchirurgie und Transplantationschirurgie dargestellt. Ein eigenes neues Kapitel widmet sich den 2024 eingeführten und 2025 deutlich erweiterten Hybrid-DRGs, die in der Chirurgie zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Die Viszeralchirurgie ist in der DRG-Vergütung inzwischen komplex abgebildet und wurde in den letzten Jahren vom InEK wiederholt gründlich überarbeitet. Auch für 2025 wurde die Abbildung operativer Fälle im System aktualisiert. Dabei standen Umsetzungen der gesetzlichen Aufträge zum Krankenhaustransparenzregister und den Leistungsgruppen im Mittelpunkt der Aktivitäten des InEK. Ferner wurden in der Viszeralchirurgie für 2025 vom InEK, überwiegend durch Neuzuordnungen von Prozeduren, die jährlichen Detailveränderungen vorgenommen. Auch wurden wieder Kodes für neue Operationsverfahren und Zusatzkodes für die Verwendung spezieller Materialien oder Apparate eingeführt.
Daneben gibt es eine Vielzahl an Detailänderungen bei den Prozeduren, die der Leitfaden umfassend darstellt. Die Bedeutung und der Umgang mit splitrelevanten Prozeduren werden im Leitfaden ausführlich erläutert, ebenso die weitere Differenzierung der Beatmungs-DRGs oder die neue Kodierregel zur Sepsis.
Die zunehmend kritisch vom MD geprüften Konstellationen im Fachgebiet werden mit den aktuellen Fakten präsentiert. Daneben werden wiederkehrende klinische Situationen, wie beispielsweise die Kodierung der Segmentresektionen bei Stomarückverlagerung, umfassend besprochen. Sämtliche Diagnosen, Prozeduren, Fallpauschalen und Kodierrichtlinien, die die Viszeralchirurgie betreffen, werden für das DRG-System 2025 aktuell dargestellt. Ebenso dargestellt werden die Entscheidungen des Bundesschlichtungsausschusses, die für die viszeralchirurgischen Themen an den entsprechenden Stellen erläutert und kommentiert werden. Dies betraf seit 2023 u. a. die Cholezystetomie.