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Schriftenreihe der DGA-Bau Nr. 5
Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Streitparteien im Bauwesen
von Shervin Haghsheno und Schilling Miguel AnaStreitigkeiten im Bauwesen werden zwar in den meisten Fällen noch vor Gericht ausgetragen. Gleichzeitig werden aber die lange Verfahrensdauer und die damit einhergehenden hohen Kosten bemängelt. Es verwundert daher, dass die vielfältigen Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung bisher vergleichsweise selten zur Anwendung kommen und damit deren Effizienzvorteile nicht genutzt werden.
Unter dem Titel „Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Streitparteien im Bauwesen“ wurden nun die Ergebnisse eines Forschungsberichts veröffentlicht, der in Erfüllung eines Forschungsauftrages der Deutschen Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. (DGA-Bau) an das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt wurde.
„Mit der vorliegenden Studie werden erstmals in systematischer Form die Ursachen für die zurückhaltende Anwendung von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren im Bauwesen analysiert“, erläutert Professor Shervin Haghsheno, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Technologie und Management im Baubetrieb am KIT, der die wissenschaftliche Leitung des Forschungsvorhabens innehatte. „Wir konnten feststellen, dass es nicht ein oder zwei zentrale Gründe für den zurückhaltenden Einsatz der außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren gibt, sondern ein ganzes Bündel an Ursachen, die sich in der Praxis oft überlagern und damit enorme Widerstandskräfte gegen deren Anwendung auslösen“, erklärt Haghsheno weiter.
Auf Basis der Ursachenanalyse werden im Forschungsbericht Handlungsempfehlungen an die Stakeholder im Bauwesen ausgesprochen. Diese richten sich u. a. an den Gesetzgeber, an die Berufs-verbände und -vereinigungen von Bauherren, Bauplanern, Bauunternehmern und Baujuristen sowie an die potenziellen, bisher noch zurückhaltenden Anwender von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauten und Anlagen.
„Wir sind davon überzeugt, dass mit der vorliegenden Studie eine hervorragende Basis geschaffen wurde, um die Gründe für die zurückhaltende Anwendung von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren besser zu verstehen sowie zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen und Initiativen zu starten, um den stärkeren Einsatz der Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung zu fördern“, erklärt Professor Claus Jürgen Diederichs, Vorsitzender des Vorstands der DGA-Bau, Berlin, bei der Übergabe des Forschungsberichts. „Zwei der im Forschungsbericht herausgestellten Ursachen für die Bevorzugung von Gerichtsverfahren, das sind fehlende Kenntnisse über die alternative Streitbeilegung und fehlende Kompetenzen hinsichtlich des Umgangs mit Konflikten, dürfen künftig keine Rechtfertigung mehr finden".
Der Forschungsbericht steht sowohl auf der Website der DGA-Bau (www. dga-bau. de) als auch der des TMB am KIT (www. tmb. kit. edu) zum Download zur Verfügung. Der Bericht wurde zudem in der Schriftenreihe der DGA-Bau veröffentlicht und kann als Druckversion über die Website der DGA-Bau bezogen werden.
Die DGA-Bau will durch Förderung der Wissenschaft und Praxis sowie durch Aus- und Weiterbildung die außergerichtliche Streitbeilegung beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauten und Anlagen verfahrensoffen bekannter machen, ihre Anwendung fördern und dabei interdisziplinär und kooperativ mit Politik und Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung zusammenarbeiten, um gemeinsam mehr zu erreichen und die Handlungsempfehlungen aus dem Forschungsbericht umzusetzen. Dabei geht es auch um die Ausdehnung des Mediationsgesetzes auf die weiteren ADR-Verfahren wie Schlichtung, Adjudikation und Schiedsgutachten, und die Präzisierung des § 18 Abs. 3 VOB/B (Daneben soll ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart werden.) sowie des § 278a Abs. 1 ZPO (Das Gericht soll den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen.).
Deshalb veranstaltet die DGA-Bau wissenschaftliche Kongresse, Weiterbildungslehrgänge zum Streitlöser DGA-Bau Zert® sowie Seminare. Weiterhin fördert sie wissenschaftliche Untersuchungen und einschlägige Veröffentlichungen. Aktuelles Beispiel ist der vorliegende Forschungsauftrag, für den sich das TMB des KIT unter Leitung von Professor Shervin Haghsheno qualifizierte. Ein weiteres Beispiel ist die AHO-Schrift Nr. 37 (März 2018) Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Darin wird erstmals ein Kompendium mit Handlungsanleitungen für die verschiedenen Verfahren der Konfliktprävention und außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Unter dem Titel „Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Streitparteien im Bauwesen“ wurden nun die Ergebnisse eines Forschungsberichts veröffentlicht, der in Erfüllung eines Forschungsauftrages der Deutschen Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. (DGA-Bau) an das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt wurde.
„Mit der vorliegenden Studie werden erstmals in systematischer Form die Ursachen für die zurückhaltende Anwendung von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren im Bauwesen analysiert“, erläutert Professor Shervin Haghsheno, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Technologie und Management im Baubetrieb am KIT, der die wissenschaftliche Leitung des Forschungsvorhabens innehatte. „Wir konnten feststellen, dass es nicht ein oder zwei zentrale Gründe für den zurückhaltenden Einsatz der außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren gibt, sondern ein ganzes Bündel an Ursachen, die sich in der Praxis oft überlagern und damit enorme Widerstandskräfte gegen deren Anwendung auslösen“, erklärt Haghsheno weiter.
Auf Basis der Ursachenanalyse werden im Forschungsbericht Handlungsempfehlungen an die Stakeholder im Bauwesen ausgesprochen. Diese richten sich u. a. an den Gesetzgeber, an die Berufs-verbände und -vereinigungen von Bauherren, Bauplanern, Bauunternehmern und Baujuristen sowie an die potenziellen, bisher noch zurückhaltenden Anwender von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauten und Anlagen.
„Wir sind davon überzeugt, dass mit der vorliegenden Studie eine hervorragende Basis geschaffen wurde, um die Gründe für die zurückhaltende Anwendung von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren besser zu verstehen sowie zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen und Initiativen zu starten, um den stärkeren Einsatz der Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung zu fördern“, erklärt Professor Claus Jürgen Diederichs, Vorsitzender des Vorstands der DGA-Bau, Berlin, bei der Übergabe des Forschungsberichts. „Zwei der im Forschungsbericht herausgestellten Ursachen für die Bevorzugung von Gerichtsverfahren, das sind fehlende Kenntnisse über die alternative Streitbeilegung und fehlende Kompetenzen hinsichtlich des Umgangs mit Konflikten, dürfen künftig keine Rechtfertigung mehr finden".
Der Forschungsbericht steht sowohl auf der Website der DGA-Bau (www. dga-bau. de) als auch der des TMB am KIT (www. tmb. kit. edu) zum Download zur Verfügung. Der Bericht wurde zudem in der Schriftenreihe der DGA-Bau veröffentlicht und kann als Druckversion über die Website der DGA-Bau bezogen werden.
Die DGA-Bau will durch Förderung der Wissenschaft und Praxis sowie durch Aus- und Weiterbildung die außergerichtliche Streitbeilegung beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauten und Anlagen verfahrensoffen bekannter machen, ihre Anwendung fördern und dabei interdisziplinär und kooperativ mit Politik und Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung zusammenarbeiten, um gemeinsam mehr zu erreichen und die Handlungsempfehlungen aus dem Forschungsbericht umzusetzen. Dabei geht es auch um die Ausdehnung des Mediationsgesetzes auf die weiteren ADR-Verfahren wie Schlichtung, Adjudikation und Schiedsgutachten, und die Präzisierung des § 18 Abs. 3 VOB/B (Daneben soll ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart werden.) sowie des § 278a Abs. 1 ZPO (Das Gericht soll den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen.).
Deshalb veranstaltet die DGA-Bau wissenschaftliche Kongresse, Weiterbildungslehrgänge zum Streitlöser DGA-Bau Zert® sowie Seminare. Weiterhin fördert sie wissenschaftliche Untersuchungen und einschlägige Veröffentlichungen. Aktuelles Beispiel ist der vorliegende Forschungsauftrag, für den sich das TMB des KIT unter Leitung von Professor Shervin Haghsheno qualifizierte. Ein weiteres Beispiel ist die AHO-Schrift Nr. 37 (März 2018) Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Darin wird erstmals ein Kompendium mit Handlungsanleitungen für die verschiedenen Verfahren der Konfliktprävention und außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.