Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Finanzverwaltung, Arbeitnehmer, Vermieter, Sparer, Gewerbetreibende, Freiberufler und Existenzgründer.
Einkommensteuererklärung 2018 Kompakt
von Thomas ArndtMit umfangreicher Checkliste für die Bearbeitung der
Einkommensteuererklärung 2018
Praxistaugliche Hinweise an den Zeilen der Formulare erläutert –
Gestaltungen und Fehlerschwerpunkte werden hervorgehoben
Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen
Schwerpunkt für diesen Veranlagungszeitraum sind die drei neuen Anlagen KAP. Das erstmalige Umsetzen der Änderungen durch das Investmentsteuergesetz sorgt für eine anspruchsvolle Hingabe für diesen Bereich. Da helfen die neuen Abgabefristen (die ja eigentlich die alten sind) auch nicht entscheidend weiter. Die elektronische Bearbeitung der Steuererklärungen bei immer weiter fortschreitender Belegvorhaltepflicht und die ersten Erfahrungen mit dem Freitextfeld haben die Verantwortung für die Erklärung der zutreffenden Daten verdeutlicht. Anlage R bietet einen weiteren Einsatzbereich für zunehmende Verantwortung bei abnehmender Erkenntnis. Die Bearbeitung der vielschichtig zu versteuernden Renten und die zunehmende Zahl der dadurch erklärungspflichtigen Rentner, werden durch die vorausgefüllte Steuererklärung und den damit abgerufenen Daten erleichtert. Ob diese Daten zutreffend sind, wird mit jedem folgenden Veranlagungszeitraum schwerer nachvollziehbar. Ob und wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich zu berücksichtigen sind, ist – wie die 10-Tagesfrist des § 11 EStG – weiterhin dem Zufall überlassen. Zwei Bereiche, die nahezu jeden Steuerpflichtigen betreffen (in der Auswirkung aber sehr überschaubar sind) fordert die Finanzverwaltung und Rechtsprechung regelmäßig zu intellektuellen Höchstleistungen. Beide Vorschriften ersatzlos zu streichen wäre ein Segen für alle Beteiligten, steht aber nicht zu erwarten an. Die DSGVO ist ein weiteres Beispiel für unterhaltsame Änderungen. Das Informationsschreiben erläutert, wer, warum und wofür personenbezogene Daten im Rahmen einer Steuererklärung erhoben werden. Neben den Originalformularen bildet die aktualisierte Checkliste für 2018 einen Schwerpunkt dieses, wieder sehr kompakt gehaltenen Buchs.
Schwerpunkt für diesen Veranlagungszeitraum sind die drei neuen Anlagen KAP. Das erstmalige Umsetzen der Änderungen durch das Investmentsteuergesetz sorgt für eine anspruchsvolle Hingabe für diesen Bereich. Da helfen die neuen Abgabefristen (die ja eigentlich die alten sind) auch nicht entscheidend weiter. Die elektronische Bearbeitung der Steuererklärungen bei immer weiter fortschreitender Belegvorhaltepflicht und die ersten Erfahrungen mit dem Freitextfeld haben die Verantwortung für die Erklärung der zutreffenden Daten verdeutlicht. Anlage R bietet einen weiteren Einsatzbereich für zunehmende Verantwortung bei abnehmender Erkenntnis. Die Bearbeitung der vielschichtig zu versteuernden Renten und die zunehmende Zahl der dadurch erklärungspflichtigen Rentner, werden durch die vorausgefüllte Steuererklärung und den damit abgerufenen Daten erleichtert. Ob diese Daten zutreffend sind, wird mit jedem folgenden Veranlagungszeitraum schwerer nachvollziehbar. Ob und wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich zu berücksichtigen sind, ist – wie die 10-Tagesfrist des § 11 EStG – weiterhin dem Zufall überlassen. Zwei Bereiche, die nahezu jeden Steuerpflichtigen betreffen (in der Auswirkung aber sehr überschaubar sind) fordert die Finanzverwaltung und Rechtsprechung regelmäßig zu intellektuellen Höchstleistungen. Beide Vorschriften ersatzlos zu streichen wäre ein Segen für alle Beteiligten, steht aber nicht zu erwarten an. Die DSGVO ist ein weiteres Beispiel für unterhaltsame Änderungen. Das Informationsschreiben erläutert, wer, warum und wofür personenbezogene Daten im Rahmen einer Steuererklärung erhoben werden. Neben den Originalformularen bildet die aktualisierte Checkliste für 2018 einen Schwerpunkt dieses, wieder sehr kompakt gehaltenen Buchs.