
×
Start-up 2020
Zündene Ideen
Auszug
Feuer!Liebe Leserinnen und Leser,
am Anfang eines jeden erfolgreichen Unternehmens steht eine zündende Idee – dieser kleine Funke, der den Gründergeist ent-facht. Nicht umsonst gibt es die Redewendung, jemand müsse für eine -Sache brennen, um sie zum Erfolg zu führen. Doch ganz so einfach scheint es dann doch nicht zu sein, denn im Umkehrschluss müsste das dann bedeuten, dass all jene, die mit ihrem Start-up scheitern (also die überwiegende Mehrheit), es nur nicht genug wollten; dass sie nicht Feuer und Flamme genug waren. Ich treffe jedes Jahr eine Vielzahl an Gründern, und sie alle vermitteln glaubhaft den Eindruck, zutiefst überzeugt von ihrem Ge-schäftsmodell zu sein und es deshalb mit aller Kraft umsetzen zu wollen. Damit aus der kleinen Flamme eines Streichholzes ein weithin sichtbares Leuchtfeuer wird, muss nicht nur der Unternehmer für das Start-up brennen: Es braucht auch eine Reihe weiterer Faktoren.
So sollten die Holzscheite, die man für sein Leuchtfeuer verwenden möchte, nach Möglichkeit trocken gelagert werden. Es bedarf also eines wetterfesten Schuppens. Bei einem Start-up sind diese Holzscheite die entwickelten Innovationen und Erfin-dungen, der schützende Schuppen sind die darauf angemeldeten Patente. Genau wie beim Bau eines Schuppens müssen Gründer auch beim Einreichen von Patenten einiges beachten – sonst laufen sie Gefahr, dass sie am Ende statt vor einem lodernden Feu-er nur vor einem schmauchenden und rauchenden Haufen stehen. In seinem Gastbeitrag (ab Seite 18) erklärt Dr. Hanns Kache vom EZN Erfinderzentrum Norddeutschland, worauf man bei der Patentierung von innovativen Technologien achten sollte.
Bevor man nun aber seine Holzscheite auftürmt, sollte man sicherstellen, dass die Feuerstelle entsprechend gesichert ist. Wer ohne Feuerschale oder Steineinfassung auf freier Wiese zündelt, riskiert das Abbrennen der Wiese und schlimmstenfalls einen Flächenbrand. Beides ist zwar ähnlich einem Leuchtfeuer weithin sichtbar, hat aber in der Regel ein juris-tisches Nachspiel für den Verursacher. Auch Gründer sollten sich gegen ein unkon-trolliertes Verbreiten ihrer Ideen absichern. Ein Mittel dazu ist die Ver-traulichkeitsvereinbarung, auch Non-Disclosure Agreement (NDA) genannt. Was ein NDA unbedingt erhalten sollte, berich-ten Dr. Bernhard Noreisch und Jan-Phillip Kunz von der Kanzlei Lutz Abel in ihrem Gastbeitrag (ab Seite 78).
Scheite trocken, Feuerstelle gesichert – jetzt kann es losgehen. Doch wer schon einmal versucht hat, einen Holzklotz nur mit Streichhölzern anzuzünden, der weiß: Das dauert. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, etwas Spiritus einzusetzen, um das Feuer in Gang zu bringen. Der Brandbeschleuniger für Start-ups heißt Venture Capital und kann Unternehmen helfen, schnell auf eine signifikante Größe anzuwachsen, um sich entscheidende Marktanteile zu sichern. Doch Wagniskapital-geber bringen oft noch mehr mit als nur finanzielle Mittel. Worum es sich dabei konkret handelt, verrät Bayern Kapital-Geschäftsführer Ro-man Huber in seinem Gastbeitrag (auf Seite 50).
Eine entflammende Lektüre wünscht benjamin. heimlich@vc-magazin. de