Das deutsche Arbeitsrecht von Peter Pulte | Kompaktwissen für die Praxis | ISBN 9783941388000

Das deutsche Arbeitsrecht

Kompaktwissen für die Praxis

von Peter Pulte
Buchcover Das deutsche Arbeitsrecht | Peter Pulte | EAN 9783941388000 | ISBN 3-941388-00-2 | ISBN 978-3-941388-00-0
Das Buch „Das deutsche Arbeitsrecht“ ist von einem Verfasser geschrieben worden, der die Liebe zum Detail hegt. Die gängigen Begriffe aus dem Bereich des Arbeitsrechts werden in dem Buch ausführlich und erschöpfend behandelt, so dass keine Fragen offen bleiben. Das Buch eignet sich hervorragend zum eigenständigen Studium und Vertiefung des Arbeitsrechts als auch für Schüler und Studenten, die über das Thema Prüfungen ablegen müssen. Das Buch ist sehr anschaulich durch die Tabellen und Kurzübersichten. Die Ausdrucksweise des Autors ist leicht verständlich. Ich kann das Buch jedem, der das Arbeitsrecht kennenlernen und beherrschen möchte, empfehlen. Ein auch für Laien gut verständliches und sehr hilfreiches Buch - absolut praxisbezogen und fundiert.

Das deutsche Arbeitsrecht

Kompaktwissen für die Praxis

von Peter Pulte
Im Rahmen einer Wirtschaftsordnung haben die Regelungen des Arbeits-rechts eine herausragende Bedeutung, da sie in besonderer Weise die Stel-lung des Menschen in der Arbeitswelt betreffen. Das heutige Arbeitsrecht hat sich im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit der Vielzahl der abhängig beschäftigten Arbeitneh-mer aus dem Dienstvertragsrecht des BGB entwickelt. Kennzeichnend war, dass der Arbeitsvertrag zur allgemeinen Grundlage des Arbeitsver-hältnisses wurde und infolge eines Überangebots an Arbeitskräften die Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren. So sah sich der Staat veranlasst, Arbeitsschutzvorschriften zu erlassen und Regelungen zur Sozialversiche-rung einzuführen. Diese Entwicklung und Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzten sich während der Weimarer Republik fort. Während der nationalsozialistischen Zeit wurde diese Entwicklung gestoppt; an Stelle kollektiver Vereinbarungen trat die autoritäre Ord-nung: Tarifverträge wurden durch vom Staat erlassene Tarifordnungen ersetzt, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wurden aufgelöst. Nach 1945 sind in der Bundesrepublik Deutschland die früheren Rege-lungen des Arbeitsrechts planmäßig und systematisch weiterentwickelt worden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der betrieblichen und überbetriebli-chen Mitbestimmung, wie auch hinsichtlich der Rechte des einzelnen Ar-beitnehmers. So hat sich im Lauf der Zeit das Arbeitsrecht von einem Randgebiet des Zivilrechts zu einer eigenständigen, umfassenden Rechtsmaterie entwickelt.
Das Arbeitsrecht wird auch oft als Sonderrecht der Arbeitnehmer be-zeichnet. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass nicht nur die Ar-beitnehmerseite, deren Schutzbedürftigkeit in jedem modernen Staatswe-sen durch die Gesetze des Arbeitsrechts anerkannt ist, geregelt ist. Das Arbeitsrecht umfasst auch die Rechtsbelange auf der Arbeitgeberseite (Schutz vor unbilliger Beeinträchtigung seiner unternehmerischen Gestal-tungsfreiheit), und ist somit ein Berufsrecht für beide Seiten.
In erster Linie will das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer - den Parteien des Arbeitsrechts - und deren Organisationen und Interessenvertretern regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönli-chen Arbeitsleistung.
Die große Bedeutung des Arbeitsrechts ergibt sich durch die persönliche Betroffenheit des Einzelnen und/oder seiner beruflichen und gesellschaft-lichen Verpflichtungen.
In der nachfolgenden Darstellung des Arbeitsrechts wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bewusst auf die Behandlung von Detailproblemen verzichtet, wie auch auf Rechtsprechungs- und Literaturhinweise.