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Landesmedienanstalten, Rundfunkanstalten, Fernsehsender, Medienverwaltungen, Regulierungsbehörden, Gerichte, Rechtswissenschaft, Forschung, Bibliotheken, Universitätsbibliotheken
Die Bewegtbildangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet
unter besonderer Berücksichtigung der unionsrechtlichen Einflüsse auf die nationalrechtlichen Rahmenbedingungen
von Iris Kirchner-Freis, herausgegeben von Andree Kirchner und Iris Kirchner-FreisDie Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandlungsprozess. Ihr derzeitiges Erscheinungsbild war vor einigen Jahren noch kaum vorstellbar, und ihre weitere Entwicklung ist auch weiterhin nicht vollständig absehbar. Durch den technischen Prozess der Digitalisierung und Komprimierung von Informationen werden die Voraussetzungen geschaffen, um Programminhalten neue Verbreitungsmöglichkeiten zu geben und neue Geschäftsmodelle zu erschließen. Bisher getrennte Übertragungswege, Inhalte und Empfangsgeräte werden aufgrund der Digitalisierung einander angenähert und kompatibel gemacht. Sprachnachrichten, Musik- und Bildaufnahmen können in digitalisierter Form über unterschiedliche Netze versendet werden. Für den Fernsehsektor ergeben sich damit neue Möglichkeiten zur Übertragung und zum Ausbau der Inhalte. So können auch Bewegtbildangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Hilfe der digitalen Technologie über unterschiedliche Netze verbreitet und mittels unterschiedlicher technischer Geräte empfangen werden: Man denke an Fernsehen mit Internetverbindung
oder Computer mit Fernsehempfang. Diese Annäherung und Zusammenführung technischer Systeme wird allgemein unter den Begriff „Konvergenz“ gefasst. Diese Änderungen der Technik und des Nutzungsverhaltens der Rezipienten wirken sich auf die wirtschaftlichen Bedingungen der Medientätigkeit aus und werden auch den rechtlichen Rahmen der Medienaktivitäten auf nationaler bzw. unionsrechtlicher Ebene nachhaltig beeinflussen. Auch im Bereich der Fernseh- bzw. Bewegtbildnutzung wird die Grenze zwischen herkömmlichem Fernsehen und neuen Verbreitungsformen wie Internetfernsehen und IP-TV verwischt, darauf aufbauende rechtliche Unterscheidungen werden relativiert.