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Für die damals größte pommersche Stadt, Stralsund, schuf der Rektor einer Privatschule, Johannes Aepinus (1499–1553) im Auftrag des Rates 1525 die erste evangelische Kirchen- und Schulordnung.
Es handelt sich um die älteste Ordnung dieser Art im evangelischen Raum. Als sich die Stadt Stralsund im April des unruhigen Jahres 1525 zu den Lehren der Reformation bekannte, folgte noch im Herbst desselben Jahres die »Ordnung«, gut zehn Jahre früher als im restlichen Herzogtum Pommern. So kann man wohl mit Fug und Recht von einer Vorlage für spätere Kirchenordnungen sprechen. Die plattdeutsche Sprache und Mentalität haben diese Ordnung wesentlich mitbestimmt.
Das kirchliche, gesellschaftliche und soziale Leben erfuhr hier unter der Überschrift reformatorischen Schriftverständnisses neue Ausrichtung und Belebung des Gemeinwesens.
Es handelt sich um die älteste Ordnung dieser Art im evangelischen Raum. Als sich die Stadt Stralsund im April des unruhigen Jahres 1525 zu den Lehren der Reformation bekannte, folgte noch im Herbst desselben Jahres die »Ordnung«, gut zehn Jahre früher als im restlichen Herzogtum Pommern. So kann man wohl mit Fug und Recht von einer Vorlage für spätere Kirchenordnungen sprechen. Die plattdeutsche Sprache und Mentalität haben diese Ordnung wesentlich mitbestimmt.
Das kirchliche, gesellschaftliche und soziale Leben erfuhr hier unter der Überschrift reformatorischen Schriftverständnisses neue Ausrichtung und Belebung des Gemeinwesens.