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  ![Buchcover ISBN 9783934869363]() 
  
Die Bilanzierung von Webseiten im Anlagevermögen nach HGB und IFRS
von Ingo DöringHeutzutage ist das World Wide Web ein weltweites Massenmedium der Information und Kommunikation. Viele Unternehmen haben bereits erkannt, dass sie im „Web“ vertreten sein müssen. Dabei stellt sich die Frage, wie die Kosten, die solchen Unternehmen bei einer eigenen Präsenz im WWW erwachsen, bilanziell zu würdigen sind.
Jörg Döring untersuchte im Rahmen seiner Diplomarbeit an der Fachhochschule Aachen die Möglichkeiten und Grenzen einer Bilanzierung von selbsterstellten und/oder gekauften Webseiten im Rahmen des Einzelabschlusses von Kapitalgesellschaften.
Zunächst wird auf die Entwicklung des WWW, auf technische Aspekte und Anwendungsmöglichkeiten von Webseiten bei Unternehmen sowie auf urheberrechtliche Eigenschaften eingegangen. Im Hauptteil erfolgt dann die Darstellung der Bilanzierung von Webseiten nach dem HGB und den IAS/IFRS. Dabei wird schnell deutlich, dass bei der Bilanzierung von Web-seiten den Tatbeständen der Selbstherstellung und Fremdherstellung in beiden Rechnungslegungsvorschriften eine zentrale Rolle zukommt.
Im HGB-Teil wird gezeigt, dass Webseiten immaterielle Güter darstellen, an deren Bilanzierung besondere Anforderungen zu stellen sind, da das HGB vor allem durch eine vorsichtige Bilanzierungsweise geprägt ist. Zu bemerken ist, dass für eine Bilanzierung als Vermögensgegenstand im Anlagevermögen für alle selbsterstellten Webseiten ein strenges Bilanzierungsverbot besteht. Gekaufte Webseiten sind grundsätzlich zu aktivieren, da sie die Vermögensgegenstands- bzw. Wirtschaftsgutkriterien erfüllen.
Der Zweck des IAS/IFRS Abschlusses umfasst anders als im HGB nur eine Informationsfunktion. Die Lage eines Unternehmens soll möglichst umfassend dargestellt werden. Da den immateriellen Werten heute allerdings eine große Rolle zukommt, müssen sie somit in besonderer Weise gewürdigt werden. Es wird gezeigt, dass in den IAS/IFRS sowohl bei selbsterstellten als auch bei gekauften Webseiten grundsätzlich eine Aktivierbarkeit vorliegt. Dennoch werden vor allem bei selbsterstellten Seiten strenge Voraussetzungen an die Aktivierbarkeit geknüpft.
Jörg Döring untersuchte im Rahmen seiner Diplomarbeit an der Fachhochschule Aachen die Möglichkeiten und Grenzen einer Bilanzierung von selbsterstellten und/oder gekauften Webseiten im Rahmen des Einzelabschlusses von Kapitalgesellschaften.
Zunächst wird auf die Entwicklung des WWW, auf technische Aspekte und Anwendungsmöglichkeiten von Webseiten bei Unternehmen sowie auf urheberrechtliche Eigenschaften eingegangen. Im Hauptteil erfolgt dann die Darstellung der Bilanzierung von Webseiten nach dem HGB und den IAS/IFRS. Dabei wird schnell deutlich, dass bei der Bilanzierung von Web-seiten den Tatbeständen der Selbstherstellung und Fremdherstellung in beiden Rechnungslegungsvorschriften eine zentrale Rolle zukommt.
Im HGB-Teil wird gezeigt, dass Webseiten immaterielle Güter darstellen, an deren Bilanzierung besondere Anforderungen zu stellen sind, da das HGB vor allem durch eine vorsichtige Bilanzierungsweise geprägt ist. Zu bemerken ist, dass für eine Bilanzierung als Vermögensgegenstand im Anlagevermögen für alle selbsterstellten Webseiten ein strenges Bilanzierungsverbot besteht. Gekaufte Webseiten sind grundsätzlich zu aktivieren, da sie die Vermögensgegenstands- bzw. Wirtschaftsgutkriterien erfüllen.
Der Zweck des IAS/IFRS Abschlusses umfasst anders als im HGB nur eine Informationsfunktion. Die Lage eines Unternehmens soll möglichst umfassend dargestellt werden. Da den immateriellen Werten heute allerdings eine große Rolle zukommt, müssen sie somit in besonderer Weise gewürdigt werden. Es wird gezeigt, dass in den IAS/IFRS sowohl bei selbsterstellten als auch bei gekauften Webseiten grundsätzlich eine Aktivierbarkeit vorliegt. Dennoch werden vor allem bei selbsterstellten Seiten strenge Voraussetzungen an die Aktivierbarkeit geknüpft.


