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Die Anwendung der aktienrechtlichen Beschlußmängelvorschriften auf die GmbH nach den Änderungen durch UMAG und ARUG unter besonderer Berücksichtigung des Freigabeverfahrens nach §246A AKTG
von Björn MeuerDie eingangs der vorliegenden Arbeit aufgeworfene Frage, ob das durch das UMAG mit §246a AktG in das Aktienrecht eingeführte Freigabeverfahren für Beschlüsse über Kapitalmaßnahmen und den Abschluss von Unternehmensverträgen auch für entsprechende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH analog angewandt werden kann, ist zu verneinen.