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Fan-Fiction im Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Kunstfreiheit
von Michael HeimWem gehört Kultur?
Es ist Aufgabe des Rechts, auf diese im Medienzeitalter zentrale Frage eine Antwort zu geben. Dabei müssen die kollidierenden Interessen der Betroffenen ausgeglichen werden: Auf der einen Seite wollen Künstler ihre bestehenden Werke vor Nachahmung und Entstellung schützen, auf der anderen Seite wollen Nutzer dieser Werke als sog. Prosumer selbst künstlerisch tätig werden und bestehende Werke nicht nur konsumieren, sondern sie als Inspiration für die Herstellung von Referenzkunst verwenden.
Ziel dieser Arbeit ist es, das Phänomen Fan-Fiction als literarische Referenzkunst anhand der aktuellen Rechtslage in Deutschland und der Europäischen Union zu bewerten.
Es wird aufgezeigt, dass Fan-Fiction in einem Spannungsverhältnis zwischen den im Urheberrecht zugunsten des Urhebers ausgestalteten Grundrechten Eigentumsgarantie und Urheberpersönlichkeitsrecht sowie den Grundrechten Kunstfreiheit und Informationsfreiheit des Fan-Fiction Autors steht. Anhand einer Herausarbeitung der verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Grundrechte zeigt sich, dass das Urheberrecht bereits das Ergebnis praktischer Konkordanz durch den Gesetzgeber ist und die rechtliche Beurteilung von Fan-Fiction einer verfassungskonformen Auslegung im Einzelfall bedarf.
Die daraus folgende Frage, ob Fan-Fiction im Einzelfall eine unzulässige Urheberrechtsverletzung oder eine zulässige Kunstausübung ist, wird anschließend anhand des deutschen Urheberrechtsgesetzes und der europäischen Richtlinie 2001/29/EG (InfoSoc-RL) untersucht. Dafür wird zunächst die Entstehung und das Erlöschen des Urheberrechts an Werkteilen des Originalwerks am Beispiel von Werktiteln, fiktionalen Begriffen, fiktionalen Figuren und handlungsspezifischen Elementen aufgezeigt. Anschließend wird untersucht, welche Verwertungsrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte des Urhebers der Referenzkünstler durch die Herstellung von Fan-Fiction Werken verletzt. Die Untersuchung schließt ab mit einer Analyse der Anwendbarkeit von Schutzbereichsbegrenzungen und Schranken, welche dem urheberrechtlichen Werkschutz zugunsten von Fan-Fiction Grenzen setzen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem neuen Kriterium der Wiedererkennbarkeit in der EuGH Rechtsprechung und der freien Benutzung, der Zitatschranke sowie der neue Pastiche-Schranke des Urheberrechtsgesetzes. Die Untersuchung zeigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte „kunstspezifischen Betrachtung“ bei verfassungskonformer Auslegung des Urheberrechts ein wirksames Instrument darstellt, um der Kunstfreiheit von Fan-Fiction Autoren Geltung zu verschaffen.
Die Arbeit schließt mit einer Darstellung der Rechtsfolgen für den Fan-Fiction Autor im Falle einer Verletzung des Urheberrechts an Originalwerken und einem Vorschlag von Lösungsansätzen.
Es ist Aufgabe des Rechts, auf diese im Medienzeitalter zentrale Frage eine Antwort zu geben. Dabei müssen die kollidierenden Interessen der Betroffenen ausgeglichen werden: Auf der einen Seite wollen Künstler ihre bestehenden Werke vor Nachahmung und Entstellung schützen, auf der anderen Seite wollen Nutzer dieser Werke als sog. Prosumer selbst künstlerisch tätig werden und bestehende Werke nicht nur konsumieren, sondern sie als Inspiration für die Herstellung von Referenzkunst verwenden.
Ziel dieser Arbeit ist es, das Phänomen Fan-Fiction als literarische Referenzkunst anhand der aktuellen Rechtslage in Deutschland und der Europäischen Union zu bewerten.
Es wird aufgezeigt, dass Fan-Fiction in einem Spannungsverhältnis zwischen den im Urheberrecht zugunsten des Urhebers ausgestalteten Grundrechten Eigentumsgarantie und Urheberpersönlichkeitsrecht sowie den Grundrechten Kunstfreiheit und Informationsfreiheit des Fan-Fiction Autors steht. Anhand einer Herausarbeitung der verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Grundrechte zeigt sich, dass das Urheberrecht bereits das Ergebnis praktischer Konkordanz durch den Gesetzgeber ist und die rechtliche Beurteilung von Fan-Fiction einer verfassungskonformen Auslegung im Einzelfall bedarf.
Die daraus folgende Frage, ob Fan-Fiction im Einzelfall eine unzulässige Urheberrechtsverletzung oder eine zulässige Kunstausübung ist, wird anschließend anhand des deutschen Urheberrechtsgesetzes und der europäischen Richtlinie 2001/29/EG (InfoSoc-RL) untersucht. Dafür wird zunächst die Entstehung und das Erlöschen des Urheberrechts an Werkteilen des Originalwerks am Beispiel von Werktiteln, fiktionalen Begriffen, fiktionalen Figuren und handlungsspezifischen Elementen aufgezeigt. Anschließend wird untersucht, welche Verwertungsrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte des Urhebers der Referenzkünstler durch die Herstellung von Fan-Fiction Werken verletzt. Die Untersuchung schließt ab mit einer Analyse der Anwendbarkeit von Schutzbereichsbegrenzungen und Schranken, welche dem urheberrechtlichen Werkschutz zugunsten von Fan-Fiction Grenzen setzen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem neuen Kriterium der Wiedererkennbarkeit in der EuGH Rechtsprechung und der freien Benutzung, der Zitatschranke sowie der neue Pastiche-Schranke des Urheberrechtsgesetzes. Die Untersuchung zeigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte „kunstspezifischen Betrachtung“ bei verfassungskonformer Auslegung des Urheberrechts ein wirksames Instrument darstellt, um der Kunstfreiheit von Fan-Fiction Autoren Geltung zu verschaffen.
Die Arbeit schließt mit einer Darstellung der Rechtsfolgen für den Fan-Fiction Autor im Falle einer Verletzung des Urheberrechts an Originalwerken und einem Vorschlag von Lösungsansätzen.