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Vor über 29 Jahren wurden die ersten Gesetzeswerke von Liberalis realisiert. Heute sind sie breit akzeptiert von Schülern, Lehrlingen, Studenten, Treuhändern, Notariaten, Anwälten, Institutionen, Gerichten, Bibliotheken sowie Büros und Privaten – kurz: Werke, optimal konzipiert für den Praktiker wie auch für den Laien.
Stand der Gesetzgebung: 1. Februar 2021
(bereits bekannte Änderungen per 1. Mai 2021 bzw. 1. Juli 2021 im OR berücksichtigt)
Die 33. Auflage wurde im Hinblick auf die Bedürfnisse in Unterricht und Praxis aktualisiert. Berücksichtigt ist insbesondere die umfassende Revision der Handelsregisterverordnung und die auf den 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderungen des Handelsregisterrechts im Obligationenrecht. Ebenfalls per 1. Januar 2021 traten die Änderungen im OR zum Vaterschaftsurlaub in Kraft, der in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen worden ist. Die diesjährige Auflage zeichnet sich speziell dadurch aus, dass die äusserst kurzfristig in Kraft gesetzten Anpassungen des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (AS 2021 33) bereits enthalten sind. Daraus resultierten per 1. Februar 2021 Änderungen im OR, im IPRG, im BEG und in weiteren Nebenerlassen.
Allgemeine Bestimmungen Einzelne Vertragsverhältnisse Handelsgesellschaften und Genossenschaft Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung Wertpapiere
Nebengesetze und Verordnungen:
Die 33. Auflage wurde im Hinblick auf die Bedürfnisse in Unterricht und Praxis aktualisiert. Berücksichtigt ist insbesondere die umfassende Revision der Handelsregisterverordnung und die auf den 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderungen des Handelsregisterrechts im Obligationenrecht. Ebenfalls per 1. Januar 2021 traten die Änderungen im OR zum Vaterschaftsurlaub in Kraft, der in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen worden ist. Die diesjährige Auflage zeichnet sich speziell dadurch aus, dass die äusserst kurzfristig in Kraft gesetzten Anpassungen des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (AS 2021 33) bereits enthalten sind. Daraus resultierten per 1. Februar 2021 Änderungen im OR, im IPRG, im BEG und in weiteren Nebenerlassen.
Allgemeine Bestimmungen Einzelne Vertragsverhältnisse Handelsgesellschaften und Genossenschaft Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung Wertpapiere
Nebengesetze und Verordnungen: