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Deutsche Kartoffelgeschäftsbedingungen
"Berliner Vereinbarungen" 1956 in der Fassung vom 01. Dezember 2006
von Tilmann und LüpkenDie „Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen“, häufig nur „Berliner Vereinbarungen“ genannt – die gültigen Handelsbräuche, Verkehrssitten und Allgemeine Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr mit Kartoffeln – sind soeben in aktualisierter Form erschienen. Die vorliegende Neufassung berücksichtigt alle neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung seit 1996. Die Berliner Vereinbarungen sind stillschweigender Bestandteil jedes Kartoffelhandelsvorganges und damit eine unabdingbare Rechtsgrundlage für alle Händler und andere interessierte Kreise der Kartoffelwirtschaft.
Mit Inkrafttreten des neuen deutschen Schuldrechts zum 1.1.2002 ergab sich die Notwendigkeit, alle Regelungen der Berliner Vereinbarungen auf Vereinbarkeit mit dem neuen Recht zu überprüfen. Soweit Handelsbräuche unverändert blieben, ändert sich ihr Rechtscharakter nicht. Soweit Handelsbräuche dagegen geändert werden mussten, handelt es sich nunmehr auch im Rechtsverkehr unter Kaufleuten um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Herausgegeben von den Spitzenverbände der Kartoffelwirtschaft unter Mitarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Produkten- und Warenbörsen. Die Neufassung gilt für alle ab 1. Dezember 2006 getätigten Geschäfte.
Aus dem Inhalt:
Möchten Sie die relevanten Gutachtenformulare als PDF auf CD praktisch zum Ausdrucken bestellen? Sie enthält folgende Formulare:
Mit Inkrafttreten des neuen deutschen Schuldrechts zum 1.1.2002 ergab sich die Notwendigkeit, alle Regelungen der Berliner Vereinbarungen auf Vereinbarkeit mit dem neuen Recht zu überprüfen. Soweit Handelsbräuche unverändert blieben, ändert sich ihr Rechtscharakter nicht. Soweit Handelsbräuche dagegen geändert werden mussten, handelt es sich nunmehr auch im Rechtsverkehr unter Kaufleuten um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Herausgegeben von den Spitzenverbände der Kartoffelwirtschaft unter Mitarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Produkten- und Warenbörsen. Die Neufassung gilt für alle ab 1. Dezember 2006 getätigten Geschäfte.
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