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Der vorprozessuale und innerprozessuale Zugriff auf Kronzeugenerklärungen im Private Enforcement unter der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU
von Gordon DawirsKronzeugenerklärungen bilden ein substanzielles Beweismittel privater Kartellschadensersatzklagen. Die Verhinderung ihrer Offenlegung ist ein zentrales Regelungselement der neu geschaffenen Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU.
Der Autor zeigt nach einer überblicksartigen Einführung in die Grundlagen der Durchsetzung privatrechtlicher Kartellschadensersatzansprüche auf, welche rechtlichen Instrumentarien Kartellgeschädigten bisher zur Verfügung standen, um im vorprozessualen und innerprozessualen Stadium Einsicht in die von den Behörden geschützten Kronzeugendokumente zu erhalten, und welchen Anpassungsbedarf für das nationale Beweisrecht die Kartellschadensersatzrichtlinie nunmehr mit sich bringt. Darüber hinaus wird eingehend dargestellt, dass der unabwägbare Schutz von Kronzeugenerklärungen mit unionalem Primärrecht in Gestalt der Artt. 101 und 102 AEUV und dem durch Art. 47 der Grundrechtecharta der Europäischen Union gewährleisteten Recht auf Beweis konfligiert.
Der Autor zeigt nach einer überblicksartigen Einführung in die Grundlagen der Durchsetzung privatrechtlicher Kartellschadensersatzansprüche auf, welche rechtlichen Instrumentarien Kartellgeschädigten bisher zur Verfügung standen, um im vorprozessualen und innerprozessualen Stadium Einsicht in die von den Behörden geschützten Kronzeugendokumente zu erhalten, und welchen Anpassungsbedarf für das nationale Beweisrecht die Kartellschadensersatzrichtlinie nunmehr mit sich bringt. Darüber hinaus wird eingehend dargestellt, dass der unabwägbare Schutz von Kronzeugenerklärungen mit unionalem Primärrecht in Gestalt der Artt. 101 und 102 AEUV und dem durch Art. 47 der Grundrechtecharta der Europäischen Union gewährleisteten Recht auf Beweis konfligiert.