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"Consvetvdines almae Reipublicae Augustanae" von Matthaeus Laimann und Georg Tradel mit "Notwendigs Bedenckhen" von Georg Tradel
Eine Zusammenstellung Augsburger Stadtrechts mit einer Denkschrift zu seiner Reform vom Ende des sechzehnten Jahrhunderts (Handschrift der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg 2° Cod. Aug. 168)
von Christoph BeckerIm 16. Jahrhundert gab es in Augsburg - ähnlich wie in anderen Städten des Reichs - Bestrebungen, das Stadtrecht vom Jahre 1276 zu reformieren. Die bis heute in Augsburg bewahrten Entwürfe und Denkschriften städtischer Juristen bezeugen die frühneuzeitlichen Versuche, das mittelalterliche Rechtsbuch mit seinen Nachträgen, weiteren Satzungen der Reichsstadt, Beobachtungen aus anderen Ortsrechten und Regeln des gemeinen Rechts zu einem schlüssigen neuen Statutarrecht zu verschmelzen.
Ein endgültiger Beschluß zu einer Erneuerung des Stadtrechts gelang dem Augsburger Stadtrat bis zum Ende des Alten Reichs nicht. Doch belegen bereits die Konzepte den jeweils erreichten Entwicklungsstand des Stadtrechts. Die vorliegende Edition macht zwei von ihnen zugänglich.
Ein endgültiger Beschluß zu einer Erneuerung des Stadtrechts gelang dem Augsburger Stadtrat bis zum Ende des Alten Reichs nicht. Doch belegen bereits die Konzepte den jeweils erreichten Entwicklungsstand des Stadtrechts. Die vorliegende Edition macht zwei von ihnen zugänglich.