„[...] die Staudinger-Kommentierung [ist] eigentlich unerlässlich, wenn man das Stiftungsrecht vollständig wissenschaftlich durchdringen bzw. die praktische Tätigkeit im Stiftungsbereich umfassend unterfüttern will. Daneben war und ist die Staudinger-Kommentierung zum BGB-Stiftungsrecht seit jeher ein Impulsgeber für neue Entwicklungen und ein kritisches Hinterfragen der Sinnhaftigkeit von einzelnen Gesetzesvorschlägen.“
Michael Hippeli in: ZStV 3 (2018), 114-115
„Der „Staudinger zum Stiftungsrecht“ ist ein verlässlicher, anregender Kommentar auf neuestem Stand, der für die Behandlung der Wissenschaft und Praxis Maßstäbe setzt und weit aus dem üblichen Geschiebe rein referiere der und wiederholender Publikationen herausragt.“
Christoph Mecking in: Stiftung & Sponsoring 3 (2018), 44-45
J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz... / §§ 80-89
(Juristische Personen 2 - Stiftungsrecht)
herausgegeben von Rainer Hüttemann, Peter Rawert und Herbert RothDie letztmals 2011 erschienene Bearbeitung des Stiftungsrechts im Staudinger hat die dogmatische und rechtspolitische Diskussion maßgeblich beeinflusst. Derzeit prüfen Bund und Länder, ob in der kommenden Legislaturperiode weitere Reformen des Stiftungsrechts erfolgen. Die Kommentierung greift Rechtsprechung und Literatur der vergangenen Jahre auf, erläutert neue Erscheinungsformen der Stiftung wie z. B. die Verbrauchsstiftung und nimmt die gegenwärtige Reformdebatte anhand konkreter Einzelfragen aus der Sicht des geltenden Rechts auf. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik befasst sich die Kommentierung intensiv mit dem rechtlichen Rahmen der Vermögenserhaltung und -verwaltung bei rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts. Überdies trägt die Kommentierung der im Stiftungswesen signifikanten Verzahnung des Zivilrechts mit dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht Rechnung.