§§ 433-487; Leasing | (Kaufrecht und Leasingrecht) | ISBN 9783805909976

§§ 433-487; Leasing

(Kaufrecht und Leasingrecht)

Mitwirkende
Sonstige Bearbeitung vonRoland Michael Beckmann
Sonstige Bearbeitung vonPeter Mader
Sonstige Bearbeitung vonMichael Martinek
Sonstige Bearbeitung vonAnnemarie Matusche-Beckmann
Sonstige Bearbeitung vonMarkus Stoffels
RedaktionMichael Martinek
Buchcover §§ 433-487; Leasing  | EAN 9783805909976 | ISBN 3-8059-0997-7 | ISBN 978-3-8059-0997-6
„Insgesamt kann der besprochene Band aufgrund seiner wissenschaftlich vertieften und gründlichen Darstellung zur notariellen Praxis empfohlen werden.“Kammerrundschreiben der Notarkammer Stuttgart 5/2004

§§ 433-487; Leasing

(Kaufrecht und Leasingrecht)

Mitwirkende
Sonstige Bearbeitung vonRoland Michael Beckmann
Sonstige Bearbeitung vonPeter Mader
Sonstige Bearbeitung vonMichael Martinek
Sonstige Bearbeitung vonAnnemarie Matusche-Beckmann
Sonstige Bearbeitung vonMarkus Stoffels
RedaktionMichael Martinek
Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat zu tiefgreifenden Reformen im Kaufrecht geführt. Viele vertraute Rechtsinstitute haben eine neue Gestalt gewonnen und verlangen vom Rechtsanwender eine Neuorientierung. Dies betrifft etwa das Zusammenspiel zwischen dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht und den Leistungsstörungsregeln des allgemeinen Schuldrechts oder die Neuregelung des Verbrauchsgüterkaufs. Der komplexe Rechtsstoff des „neuen Kaufrechts“ als das „Herzstück“ der Schuldrechtsreform wird eigenständig analytisch durchdrungen und dabei eine ebenso übersichtliche wie praxisnahe Darstellung der zahlreichen Streitfragen präsentiert. Die umfassende Darstellung der besonderen Arten des Kaufs und des Tauschvertrags schließt sich daran an. Der Band bietet auch erstmalig eine systematische Abhandlung des Rechts der Leasingverträge, die in der Praxis vielfach als ein Kaufsurrogat verstanden werden. Auch hier hat die Schuldrechtsreform zahlreiche neue Fragen aufgeworfen, für die der Staudinger bemerkenswerte Lösungen aufzeigt. Die Bestimmungen der Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481-487) wurden unter besonderer Berücksichtigung der Verzahnungen mit den Vorschriften zum verbraucherschutzrechtlichen Widerrufsrecht erläutert.