Abschlussprüfung, 2. Auflage
Spezialkommentar zu den §§ 316–324a HGB und Art. 4–7, 10–12, 16–18, 41 EU-APrVO
von Matthias SchüppenMit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprüfungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erläutert gut verständlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprüfungsrecht (§§ 316–324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlägigen Vorschriften der Europäischen AbschlussprüferVO (Artt. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht. Schwerpunkt der Neubearbeitung
Die Neuregelungen durch das FlSG: - Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB)
- Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, § 319a HGB)
- Streichung der Verlängerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. § 318 Abs. 1a HGB aF)
- Neuregelung der Haftung des Abschlussprüfers (§ 323 HGB)
Ein Muss für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.
Die Neuregelungen durch das FlSG: - Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB)
- Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, § 319a HGB)
- Streichung der Verlängerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. § 318 Abs. 1a HGB aF)
- Neuregelung der Haftung des Abschlussprüfers (§ 323 HGB)
Ein Muss für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.