Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung | ISBN 9783727298110

Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung

herausgegeben von Peter Goldschmid und Thomas Maurer
Mitwirkende
Herausgegeben vonPeter Goldschmid
Herausgegeben vonThomas Maurer
Einführung vonJürg Sollberger
Buchcover Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung  | EAN 9783727298110 | ISBN 3-7272-9811-1 | ISBN 978-3-7272-9811-0

Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung

herausgegeben von Peter Goldschmid und Thomas Maurer
Mitwirkende
Herausgegeben vonPeter Goldschmid
Herausgegeben vonThomas Maurer
Einführung vonJürg Sollberger
Die voraussichtlich am 1.1.2011 in Kraft tretende Schweizerische Strafprozessordnung ist nicht ein völlig neues Strafprozessrecht, sondern schliesst weitgehend an bisher bekannte Verfahren und Institute an. Soweit erforderlich wurden zudem bisherige Institutionen weiterentwickelt, dies nicht zuletzt aufgrund übergeordneten Rechts, wie der Bundesverfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Obschon das neue Gesetz bekannte Institute enthält, übernimmt es nicht eine einzige bestehende Strafprozessordnung, sondern bildet ein neues Ganzes. Damit bringt das neue Verfahrensrecht für alle Rechtsanwender teilweise erhebliche Neuerungen gegenüber dem bisher bekannten und angewandten Recht. Wer das neue Recht richtig anwenden will, muss sich deshalb vorbereiten. Das vorliegende Buch will die Anwender des künftigen Rechts dabei unterstützen, sich in die neue Materie einzuarbeiten. Es versteht sich somit als Einstieg in das neue Recht, aber weder als umfassendes Lehrbuch noch als Kommentar. Vielmehr erläutern die Autorinnen und Autoren, alle aus der Praxis stammend und meist noch in der Praxis tätig, die einzelnen Bestimmungen, weisen auf die Entstehung hin, stellen Bezüge her zu Grundsätzen und stellen in verschiedenen Bereichen auch konkrete Lösungsvorschläge vor. Da die Autorinnen und Autoren aus verschiedenen Kantonen stammen, können unterschiedliche Erfahrungen, basierend auf unterschiedlichen kantonalen Gesetzen, in die Erläuterung der einzelnen Bestimmungen einfliessen. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass zwar künftig ein einheitliches Verfahrensrecht in der Schweiz gelten wird, dass aber durch die Freiheit, die das Gesetz den Kantonen bei der Gestaltung der Behördenorganisation noch bietet, zahlreiche kantonale Eigenheiten weiter bestehen werden.