Unterbringung und Behandlung urteilsunfähiger Personen im Spannungsverhältnis zwischen Betreuungsvertrag, medizinischem Vertretungsrecht und Fürsorgerischer Unterbringung
von Ben-Attia OrlyDie vorliegende Arbeit setzt sich mit Themen des Erwachsenenschutzes auseinander.
Neben allgemeinen Themenfeldern des Erwachsenenschutzes wird die Urteils(un)fähigkeit - insbesondere mit Blick auf Demenzerkrankungen - aufgearbeitet, sodass auf Fragen der Urteilsfähigkeit im Generellen, aber auch mit Blick auf die medizinische Praxis eingegangen wird. Thema der Arbeit ist zudem der Abschluss eines Betreuungsvertrags nach Art. 382 ZGB und die damit verbundenen Problemfelder. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der Verweis von Art. 382 Abs. 3 ZGB auf die Vertretungskaskade nach Art. 378 Abs. 1 ZGB, welche eine der darin aufgelisteten Personen ermächtigt, Betreuungsverträge für urteilsunfähige Personen zu unterzeichnen. Diese Problematik wird auch unter dem Aspekt der fremdbestimmten Unterbringung urteilsunfähiger Personen aufgearbeitet.
Neben allgemeinen Themenfeldern des Erwachsenenschutzes wird die Urteils(un)fähigkeit - insbesondere mit Blick auf Demenzerkrankungen - aufgearbeitet, sodass auf Fragen der Urteilsfähigkeit im Generellen, aber auch mit Blick auf die medizinische Praxis eingegangen wird. Thema der Arbeit ist zudem der Abschluss eines Betreuungsvertrags nach Art. 382 ZGB und die damit verbundenen Problemfelder. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der Verweis von Art. 382 Abs. 3 ZGB auf die Vertretungskaskade nach Art. 378 Abs. 1 ZGB, welche eine der darin aufgelisteten Personen ermächtigt, Betreuungsverträge für urteilsunfähige Personen zu unterzeichnen. Diese Problematik wird auch unter dem Aspekt der fremdbestimmten Unterbringung urteilsunfähiger Personen aufgearbeitet.