
Personalräte, Personalvertretungen, Gemeinden, Krankenhäuser, Schulen und Hochschulen, Gewerkschaften, Gerichte.
Personalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz
Kommentar mit Wahlordnung. Stand: Oktober 2023, Gesamtwerk inkl. 26. Lfg.
von Udo Küssner, Gerhard Hofe, Markus Stöhr, Volker Jacobi und Achim MeerkampDas Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) Rheinland-Pfalz regelt die Wahl, Zuständigkeit und Befugnisse der Personalvertretungen.
Personalvertretungen sind die
Personalräte, die Gesamtpersonalräte und der Hauptpersonalrat im öffentlichen Dienst.
Aktualisierungen: in der Regel 2 Ergänzungslieferungen im Jahr. Bezugsbedingungen: Dieses Loseblattwerk wird zur Fortsetzung geliefert. Diese ist jederzeit wieder kündbar. Im Falle einer Überschneidung der Kündigung mit dem Versand einer Ergänzungslieferung wird die Kündigung nach dieser Lieferung wirksam. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb: 0711-7863 7280.
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