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Die CO2-Abscheidung und -Ablagerung (Carbon Capture and Storage - CCS) in zivilrechtlicher Sicht
von Ina Carolin GastUm die Erderwärmung auf ein für Mensch und Umwelt verträgliches Maß zu reduzieren wird aktuell vor allem die CO2-Abscheidung und -Ablagerung in Hohlräumen unter der Erde kontrovers diskutiert. Diese Technologie befindet sich jedoch noch in der Forschungs- und Entwicklungsphase - mit ihr einhergehende Risiken sind nur schwer abzuschätzen.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten, die das deutsche Umweltprivatrecht bietet, um diesen Risiken zu begegnen. Schwerpunkt der Arbeit ist die Prüfung der Abwehr-, Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche etwaiger Betroffener, falls Tätigkeiten oder Anlagen der Abscheidung, Beförderung bzw. Ablagerung von CO2 Schäden an deren Rechtsgütern verursachen.
Es werden nicht nur zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB und § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog sondern auch Ansprüche des öffentlichen Nachbarrechts aus § 75 Abs. 2 S. 2 bis 4 VwVfG behandelt. Des weiteren setzt sich die Autorin mit Ersatzansprüchen des Deliktsrechts und verschiedener Tatbestände der Gefährdungshaftung auseinander. Insbesondere wird der neue § 29 des Entwurfs eines Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes behandelt, der eine spezielle Gefährdungshaftung für diese neuartige Technologie schafft.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten, die das deutsche Umweltprivatrecht bietet, um diesen Risiken zu begegnen. Schwerpunkt der Arbeit ist die Prüfung der Abwehr-, Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche etwaiger Betroffener, falls Tätigkeiten oder Anlagen der Abscheidung, Beförderung bzw. Ablagerung von CO2 Schäden an deren Rechtsgütern verursachen.
Es werden nicht nur zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB und § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog sondern auch Ansprüche des öffentlichen Nachbarrechts aus § 75 Abs. 2 S. 2 bis 4 VwVfG behandelt. Des weiteren setzt sich die Autorin mit Ersatzansprüchen des Deliktsrechts und verschiedener Tatbestände der Gefährdungshaftung auseinander. Insbesondere wird der neue § 29 des Entwurfs eines Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes behandelt, der eine spezielle Gefährdungshaftung für diese neuartige Technologie schafft.