Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG.
Erfüllung staatlicher Schutzpflichten unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019.
von Anna HeinemannBei der Arbeit auf Abruf i. S. d. § 12 TzBfG handelt es sich um eine überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegende Arbeitsform, bei der die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist.
Die vorliegende Dissertation befasst sich zunächst allgemein mit dem Bedürfnis eines Arbeitnehmerschutzes und den daraus resultierenden staatlichen Schutzpflichten. Im Anschluss werden die wesentlichen Merkmale der Abrufarbeit, das besondere Schutzbedürfnis des Abrufarbeitnehmers und die Entstehungsgeschichte dieser bedarfsabhängigen, flexiblen Arbeitsform eingehend analysiert. Auf dieser Grundlage wird sodann untersucht, inwiefern der Gesetzgeber durch die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetzesreform i. R. d. § 12 TzBfG seiner staatlichen Schutzpflicht dahingehend nachgekommen ist, die strukturelle Unterlegenheit des Abrufarbeitnehmers durch kompensatorische Regelungen auszugleichen und dadurch den Arbeitnehmerschutz nachhaltig zu stärken.