»Mit seinem grundlegenden Werk über Bundesraumordnungspläner für Flughäfen hat Daniel Krebühl eine beeindruckende Arbeit vorgelegt, die einen überaus wichtigen Beitrag zum raumordnungsrechtlichen Schrifttum darstellt. Jeder, der sich mit den rechtlichen Fragen der Bundesraumordnung in Zukunft vertieft beschäftigt, wird an den Überlegungen von Daniel Krebühl nicht vorbeikommen und sich mit diesen auseinandersetzen müssen.« Prof. Dr. Dieter Dörr, in: Die Verwaltung, Bd. 55, 3/2022
»Daniel Krebühls Arbeit gibt wertvolle Anstöße zum weiteren Nachdenken über diese und weitere Rechtsfragen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum raumordnungsrechtlichen Schrifttum.« Dr. Boas Kümper, in: Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning, Bd. 80, 3/2022
Raumordnung, die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, erfolgt in Deutschland traditionell durch die Länder, die insbesondere die Raumordnungspläne für ihr Landesgebiet aufstellen. Diese Pläne legen unter anderem fest, wo sich Infrastrukturen, wie Flughäfen, befinden sollen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 ROG kann mittlerweile auch ein Bundesministerium einen Raumordnungsplan mit Standortkonzepten für Flughäfen als Grundlage ihrer verkehrlichen Anbindung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung aufstellen. Dadurch kann der Bund erstmals die raumordnerische Flughafenplanung beeinflussen. Die Untersuchung beleuchtet unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Grundlagen dieser Pläne, welche Aussagen ein Bundesraumordnungsplan zu Flughäfen und den zu ihnen führenden Straßen- und Schienenwegen enthalten kann und welche Wirkungen diese Aussagen gegenüber anderen Raumplanungen, insbesondere den Raumordnungsplänen der Länder, haben.