»Die umfassende Beschreibung der Expertengruppen und ihre Einordnung in die Entscheidungsverfahren der Kommission weist Dankowski§z
als Autorin aus, die auch politikwissenschaftliche Analysen geschickt zu nutzen versteht. Die Stärke der Arbeit liegt hier in der großen Anschaulichkeit und zugleich Nüchternheit der Untersuchung. Auch die verfassungsrechtliche Analyse anhand der grundlegenden Prinzipien des Unionsrechts bringt viel Licht in ein bisher nur wenig behandeltes Thema.[...]« Prof. Dr. Christoph Ohler, in: JuristenZeitung, 12/2019
Expertengruppen in der europäischen Rechtsetzung.
Sachverständige Beratung der Europäischen Kommission im Spannungsfeld von Funktionalität und Gemeinwohlorientierung – eine Untersuchung des Regelungsrahmens.
von Anne DankowskiDie Europäische Kommission bindet ein System von circa 1000 Expertengruppen beratend in die europäische Rechtsetzung ein. Expertengruppen bedienen den Informationsbedarf der Kommission und vernetzen sie mit dem Regelungsumfeld. Ihre Mitwirkung ist jedoch höchst ambivalent zu beurteilen. Einerseits bieten Expertengruppen privilegierte Einflussnahmemöglichkeiten, die Risiken bergen für die Gemeinwohlverpflichtung der unabhängigen Kommission, den Transparenzgrundsatz sowie das Demokratieprinzip. Zum anderen rücken die Bestimmungen des Art. 11 Abs. 1–3 EUV das demokratische Potenzial der Einbeziehung von Expertengruppen für die Rechtsetzung in das Interesse einer rechtlichen Würdigung.
Die Arbeit geht diesen rechtlichen Risiken und Chancen nach, indem sie die Rolle der Kommission in der europäischen Rechtsetzung präzisiert und die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen rechtsetzungsvorbereitender Kooperation herausarbeitet. Die Autorin bewertet den Regelungsrahmen der Expertengruppen vor diesem Hintergrund und begründet einen rechtlichen Strukturierungsauftrag.
Die Arbeit geht diesen rechtlichen Risiken und Chancen nach, indem sie die Rolle der Kommission in der europäischen Rechtsetzung präzisiert und die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen rechtsetzungsvorbereitender Kooperation herausarbeitet. Die Autorin bewertet den Regelungsrahmen der Expertengruppen vor diesem Hintergrund und begründet einen rechtlichen Strukturierungsauftrag.