Tatverleugnung und Strafrestaussetzung. von Hauke Brettel | Ein Beitrag zur Praxis der Kriminalprognose. | ISBN 9783428123209

Tatverleugnung und Strafrestaussetzung.

Ein Beitrag zur Praxis der Kriminalprognose.

von Hauke Brettel
Buchcover Tatverleugnung und Strafrestaussetzung. | Hauke Brettel | EAN 9783428123209 | ISBN 3-428-12320-4 | ISBN 978-3-428-12320-9
Leseprobe
»Brettels für Praxis und Wissenschaft wegweisende interdisziplinäre Untersuchung zur Bedeutung der Tatverleugnung für die Resozialisierung behandelt eine der Kernfragen zur Strafaussetzung zur Bewährung, §§ 57, 57a StGB. […] Insgesamt ist die Arbeit Brettels deshalb grundlegend, weil sie unter genauer Berücksichtigung der Äußerungs- und Selbstbelastungsfreiheit des Verurteilten in systematisch und argumentativ herausragender Weise, dabei auch stilistisch originell und vorbildlich, Erfahrungswissenschaften und Strafrecht miteinander verknüpft. So gelangt der Autor zu Erkenntnissen und Resultaten, welche die Forschung voranbringen und die von der bisher allzu ignoranten Praxis dringend beachtet werden sollten.« Dr. Klaus Wasserburg, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 4/2008

Tatverleugnung und Strafrestaussetzung.

Ein Beitrag zur Praxis der Kriminalprognose.

von Hauke Brettel
Der Autor widmet sich der Frage, welche Auswirkungen eine Tatverleugnung auf die Verhaltensvorhersage im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB hat. In einer ersten, von rechtlichen Vorgaben unabhängigen Betrachtung wird die kriminalprognostische Aussagekraft einer Tatverleugnung untersucht, was gleichzeitig Anlass für eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Prognosepraxis ist. Deren Grundprobleme und Beurteilungsgrenzen werden herausgearbeitet und Lösungsvorschlägen zugeführt, die insbesondere die notwendige Harmonisierung von Standardisierung und Individualisierung betreffen. Es resultieren allgemein nutzbare Prognosevorgaben, zugleich wird deutlich, dass weder eine Tatverleugnung, noch irgendein anderer Einzelumstand als solcher eine Einschätzung künftiger Gefährlichkeit vorzugeben vermag. Bei einer zusätzlichen Berücksichtigung rechtlicher Anweisungen für die Entlassungsprognose erweist sich das Verhältnis von Rechts- und Erfahrungswissenschaft als ausgleichsfähiges Nebeneinander mit wechselseitigem Nutzen. So regt die Prognostik beispielsweise eine Präzisierung der Rechtskraftwirkung an, um objektiven und von vornherein vorhersehbaren Verbesserungen der Beurteilungsmöglichkeiten durch Zeitablauf Rechnung zu tragen; Überlegungen zum Zweifelssatz wiederum tragen zur Eingrenzung des Erkenntnisproblems bei Prognosen bei. Auch liefert Rechtsdogmatik prognostisches Wissen bis hin zu verfassungsrechtlichen Vorgaben, von denen auch moderne Prognostik in überraschender Weise zu profitieren vermag.