Ab der 85. EL bereits mit Änderungen durch das Wachstumschancengesetz zu § 1a KStG
§ 1a KStG wurde bereits wenige Jahre nach Inkrafttreten durch das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 an einigen Stellen angepasst: Inzwischen können auch eGbRs die Option des § 1a KStG in Anspruch nehmen. Außerdem wird es nun auch neugegründeten Gesellschaften ermöglicht, die Option von Anfang an ohne Umwege eines abweichenden Wirtschaftsjahres zu nutzen. Diese Änderungen erweitern den persönlichen Anwendungsbereich der Regelung ganz erheblich. Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber die Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung steigern. In einem Vorblatt zur Kommentierung wird in der 85. Ergänzungslieferung, die Ende Mai 2024 erscheint, bereits ausführlich dazu Stellung genommen.
SystematischSeit Jahrzehnten bewährt sich die Kommentierung des Körperschaftsteuergesetzes von Lademann. Der Kommentar bietet eine systematische Darstellung der Grundfragen des Körperschaftsteuerrechts und eine Vertiefung der Problematik anhand der aktuellen Rechtsprechung.
KStG: Neues im kompakten ÜberblickKStG kompakt: Aktuelle Entwicklungen und Ausblicke auf Geplantes in Gesetzgebung – Rechtsprechung – Verwaltung, systematisch in der Paragrafenfolge des KStG
AnschaulichDie oft schwierigen und komplizierten Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes werden anschaulich erläutert. Nicht nur der Inhalt, sondern auch die Darstellung des Kommentars ist strikt praxisorientiert:
- klar strukturierter Aufbau der Kommentierungen
- Übersichten in ABC-Form
- zahlreiche Berechnungsbeispiele
- die stete Auswertung und verständliche Darlegung der jeweils neuesten Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung
Die Verfasser sind erfahrene Sachkenner aus der Finanzverwaltung und den steuerberatenden Berufen.