Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Band 1: §§ 1-34
herausgegeben von Holger Fleischer und Wulf GoetteZum Gesamtwerk
Der Münchener Kommentar stellt in wissenschaftlicher Vertiefung das GmbH-Recht dar. Die dogmatische Aufbereitung ermöglicht nicht nur die rasche Lösung bereits höchstrichterlich entschiedener Fragestellungen, sondern auch von Konstellationen mit denen sich die Rechtsprechung bisher nicht befassen musste.
Band 1 widmet sich den Bestimmungen zur Errichtung der Gesellschaft (§§ 1 - 12) und den Rechtsverhältnissen der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13 - 34).
Vorteile auf einen Blickklare, realistische LösungsvorschlägeEinbeziehung der aktuellen EntwicklungenPraxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenzübersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit Zur Neuauflage Gerade im Recht der GmbH findet die Fortentwicklung des Rechts in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen statt. Diese werden zuverlässig ausgewertet und ins Gesamtsystem eingeordnet. Aber auch der Gesetzgeber hat zum Ende der Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Hinblick auf die Online-Gründung von Gesellschaften weitreichende Änderungen erlassen. Die Beachtung der Verpflichtungen der Notare aus dem Geldwäschegesetz bei Gründungen von Gesellschaften sind ausgeführt. Hinzuweisen ist auf die Ausführungenzum Brexitzu insolvenzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (zB im Rahmen der Pflichten aus § 5a)zu den zahlreichen firmenrechtlichen Entscheidungen im Hinblick auf die Bezeichnung der GmbH Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Vorteile auf einen Blickklare, realistische LösungsvorschlägeEinbeziehung der aktuellen EntwicklungenPraxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenzübersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit Zur Neuauflage Gerade im Recht der GmbH findet die Fortentwicklung des Rechts in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen statt. Diese werden zuverlässig ausgewertet und ins Gesamtsystem eingeordnet. Aber auch der Gesetzgeber hat zum Ende der Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Hinblick auf die Online-Gründung von Gesellschaften weitreichende Änderungen erlassen. Die Beachtung der Verpflichtungen der Notare aus dem Geldwäschegesetz bei Gründungen von Gesellschaften sind ausgeführt. Hinzuweisen ist auf die Ausführungenzum Brexitzu insolvenzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (zB im Rahmen der Pflichten aus § 5a)zu den zahlreichen firmenrechtlichen Entscheidungen im Hinblick auf die Bezeichnung der GmbH Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.