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Die Neuerscheinung behandelt die Bereiche des Schuldrechts, die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz grundlegend mit Wirkung vom 1.1.2002 geändert werden und über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus weite Teile des übrigen Zivilrechts berühren. Dargestellt wird unter Bezugnahme auf das bislang geltende Recht: