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Research
Das Privatrecht im Rechtssystem einer "Privatrechtsgesellschaft"
von Franz BydlinskiDiese Schrift möchte die Vorstellung verteidigen, daß Privatrecht und öffentliches Recht die beiden inhaltlich gleichwertigen großen Systemmaterien in einer Rechtsordnung (unserer Rechtskultur) sind. Sie will weiter dartun, daß eine – vorzugswürdige – „Privatrechtsgesellschaft“ durch solche Gleichwertigkeit gekennzeichnet werden kann. Auch rechtstheoretisch sollte erkennbar bleiben, daß der Mensch sowohl Glied der großen staatlichen (und überstaatlichen) Gemeinschaft wie eigenständiges Individuum in unmittelbarem Kontakt mit seinesgleichen ist. Unter ihrem systematischen Gesichtspunkt sucht die Untersuchung im Ausgang von den spezifischen Orientierungsaufgaben der Jurisprudenz und von differenzierten und ergiebigen Strömungen der aktuellen Rechtstheorie durch Kombination der Modellvorstellungen von „Recht“ das zu enge gesetzespositivistische Rechtsverständnis zu überschreiten.