Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG. von Anna Heinemann | Erfüllung staatlicher Schutzpflichten unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019. | ISBN 9783428189762

Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG.

Erfüllung staatlicher Schutzpflichten unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019.

von Anna Heinemann
Buchcover Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG. | Anna Heinemann | EAN 9783428189762 | ISBN 3-428-18976-0 | ISBN 978-3-428-18976-2
Leseprobe
Beschreibung
Inhaltsverzeichnis 1
»Für die: den österreichischem Leserin kann ein Blick in das Werk von Heinemann - aufgrund der fundamental unterschiedlichen Rechtslage in Österreich und Deutschland ([grundsätzlich] Sittenwidrigkeit vs gesetzlich normierte Möglichkeit der sogenannten „Arbeit auf Abruf“) - aus wissenschaftlichem Interesse bzw für einen Blick über den Tellerrand von Relevanz sein. Sollte ein zukünftiger Gesetzgeber de lege ferenda eine Regelung für „Arbeit auf Abruf“ treffen wollen, kann er mit dem Werk von Heinemann auf eine umfassende Aufarbeitung der in Deutschland in Geltung stehenden Tatbestandsmerkmale zurückgreifen, insb auch im Lichte des in Österreich dogmatisch jedoch nicht als grundrechtsinduzierte „staatliche Schutzpflichten“ iSd deutschen Doktrin bezeichnet, sondern als Arbeitszeitschutz, als der; dem AG vom Staat auferlegte Pflicht, AN-Interessen zu schützen und den persönlichen ANSchutz sicherzustellen - bestehenden umfassenden ANSchutzrechts (in casu insb das AZG)« Michael Jehke, in: Das Recht der Arbeit, 1/2025

Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG.

Erfüllung staatlicher Schutzpflichten unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019.

von Anna Heinemann

Bei der Arbeit auf Abruf i. S. d. § 12 TzBfG handelt es sich um eine überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegende Arbeitsform, bei der die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist.

Die vorliegende Dissertation befasst sich zunächst allgemein mit dem Bedürfnis eines Arbeitnehmerschutzes und den daraus resultierenden staatlichen Schutzpflichten. Im Anschluss werden die wesentlichen Merkmale der Abrufarbeit, das besondere Schutzbedürfnis des Abrufarbeitnehmers und die Entstehungsgeschichte dieser bedarfsabhängigen, flexiblen Arbeitsform eingehend analysiert. Auf dieser Grundlage wird sodann untersucht, inwiefern der Gesetzgeber durch die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetzesreform i. R. d. § 12 TzBfG seiner staatlichen Schutzpflicht dahingehend nachgekommen ist, die strukturelle Unterlegenheit des Abrufarbeitnehmers durch kompensatorische Regelungen auszugleichen und dadurch den Arbeitnehmerschutz nachhaltig zu stärken.