×
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Das hat für die Geschäftsführung der GmbH weit-reichende Folgen, die es zu beachten gilt. Besonders sind die Haftungsrisiken, sowohl von GmbH-Geschäftsführern als auch von Gesellschaftern, und die Regelungen, für den Fall einer drohenden Insolvenz wichtiges Grundwissen für die Geschäftsführung einer GmbH.