Der Begriff des Arbeitsverhältnisses in § 613a Abs. 1 S. 1 BGB im Lichte der Betriebsübergangsrichtlinie von Niko Dr. Stutz | ISBN 9783946392194

Der Begriff des Arbeitsverhältnisses in § 613a Abs. 1 S. 1 BGB im Lichte der Betriebsübergangsrichtlinie

von Niko Dr. Stutz, herausgegeben von Irmgard Prof. Dr. Küfner-Schmitt und Michael Prof. Dr. Jaensch
Mitwirkende
Autor / AutorinNiko Dr. Stutz
Herausgegeben vonIrmgard Prof. Dr. Küfner-Schmitt
Herausgegeben vonMichael Prof. Dr. Jaensch
Buchcover Der Begriff des Arbeitsverhältnisses in § 613a Abs. 1 S. 1 BGB im Lichte der Betriebsübergangsrichtlinie | Niko Dr. Stutz | EAN 9783946392194 | ISBN 3-946392-19-9 | ISBN 978-3-946392-19-4
Inhaltsverzeichnis 1
Juristen in Unternehmen Rechtsanwälte Studierende

Der Begriff des Arbeitsverhältnisses in § 613a Abs. 1 S. 1 BGB im Lichte der Betriebsübergangsrichtlinie

von Niko Dr. Stutz, herausgegeben von Irmgard Prof. Dr. Küfner-Schmitt und Michael Prof. Dr. Jaensch
Mitwirkende
Autor / AutorinNiko Dr. Stutz
Herausgegeben vonIrmgard Prof. Dr. Küfner-Schmitt
Herausgegeben vonMichael Prof. Dr. Jaensch
Schutz nicht nur für Arbeitnehmer?! Wird ein Betrieb verkauft, werden die dort tätigen Arbeitnehmer und Auszubildenden durch § 613a BGB vor Verlust ihres Arbeitsplatzes und Verschlechterung ihrer Rechtspositionen geschützt. Anderen Beschäftigten wird dieser Schutz nach aktuell vorherrschender Meinung nicht zuteil. Aber ist das in der heutigen Arbeitswelt, in der sich neben dem klassischen Arbeitsverhältnis eine Vielzahl von weiteren Beschäftigungsarten etabliert hat, noch zeitgerecht? Nach Auffassung des Autors nicht. Unter dieser Prämisse geht Dr. Niko Stutz der Frage nach, ob und wie sich der Schutz auch auf andere Beschäftigtengruppen erweitern lässt. Hierfür unterzieht er die sogenannte Betriebsübergangsrichtlinie, die die unionsrechtliche Grundlage des § 613a BGB bildet, einer detaillierten Auslegung und entwickelt damit zugleich neue Kriterien für die Bestimmung des geschützten Personenkreises. Anschließend wendet er diese Kriterien auf sämtliche gängige Beschäftigungsarten an, um die praktischen Konsequenzen seines Vorschlags aufzuzeigen.
- Anwendungsbereich des § 613a BGB nach bisherigem Verständnis - Detaillierte Auslegung der Betriebsübergangsrichtlinie - Entwicklung neuer Kriterien der Anwendbarkeit von § 613a BGB - Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Beschäftigungsarten