DASt-Richtlinie 024 | Anziehen von geschraubten Verbindungen der Abmessungen M12 bis M36 | ISBN 9783941687356

DASt-Richtlinie 024

Anziehen von geschraubten Verbindungen der Abmessungen M12 bis M36

Buchcover DASt-Richtlinie 024  | EAN 9783941687356 | ISBN 3-941687-35-2 | ISBN 978-3-941687-35-6

DASt-Richtlinie 024

Anziehen von geschraubten Verbindungen der Abmessungen M12 bis M36

DASt-Richtlinie 024 - Anziehen von geschraubten Verbindungen der Abmessungen M12 bis M36 Die Ausführung von geschraubten Verbindungen im Stahlbau ist prinzipiell in DIN EN 1090-2 geregelt. Da DIN EN 1090-2 allerdings vielfältige Anziehverfahren definiert und die Höhe des Vorspannkraftniveaus variabel hält - solange die Anziehparameter klar definiert sind -, ist es erforderlich gewesen, eine Richtlinie zu erstellen, in der die für die deutsche Stahlbau-Praxis wesentlichen Fragestellungen beantwortet werden und Handlungsanweisungen gegeben werden, d. h. die Vorgehensweise beim Anziehen von geschraubten Verbindungen klar definiert wird. Hierzu ist die neue DASt-Richtlinie 024, Ausgabe Juni 2018 erstellt worden, die das Anziehen von geschraubten Verbindungen behandelt und ergänzende Regelungen zu DIN EN 1090-2 und DIN EN 1993-1-8 angibt. Sie behandelt das handfeste Anziehen von nicht vorgespannten geschraubten Verbindungen und das Anziehen von vorgespannten geschraubten Verbindungen auf ein vorgegebenes Vorspannkraftniveau unter Berücksichtigung der Zielebenen des Vorspannens – gebrauchstauglichkeitsrelevantes oder tragsicherheitsrelevantes Vorspannen. Dies umfasst auch das Anziehen vorgespannter geschraubter Verbindungen auf Vorspannkraftniveaus kleiner als das in DIN EN 1090-2 spezifizierte Vorspannkraftniveau Fp, C. Des Weiteren gibt sie Regelungen für die Verwendung von Einzelkomponenten aus Garnituren in geschraubten Verbindungen an. Erstmalig sind in dieser Richtlinie alle für das Anziehen von geschraubten Verbindungen relevanten Parameter zusammengestellt, so dass die Stahlbau-Praxis auf ein Dokument mit allen benötigten Parametern zurückgreifen kann.