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Merkblatt ATV-DVWK-M 807 Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungskosten bei Abwasseranlagen
Im Bereich der Ver- und Entsorgungswirtschaft ist das Anlagevermögen von zentraler Bedeutung. Im Rahmen baulicher Maßnahmen ist zu entscheiden, ob diese aktivierungsfähige bzw. -pflichtige Herstellungskosten darstellen oder als laufender Erhaltungsaufwand zu behandeln sind. Die Entscheidung hierüber hat unmittelbare Ergebnisauswirkung und damit wesentlichen Einfluss auf die Entsorgungsgebühren, da die Herstellungskosten lediglich in Höhe ihrer Abschreibungen in das laufende Jahresergebnis einfließen, d. h. in einer Größenordnung von z. B. 2 bis 10 %, während Erhaltungsaufwendungen das laufende Jahresergebnis zu 100 % beeinflussen. Das vorliegende Merkblatt soll Betreibern von Ver- und Entsorgungseinrichtungen Hilfestellung in entsprechenden Entscheidungssituationen liefern und geht im Zusammenhang mit der Sanierung von Leitungsnetzen auch auf Besonderheiten wie Inlinerverfahren und Berstliningverfahren ein.