Ärztlich assistierter Suizid von Hartmut Kreß | Das Grundrecht von Patienten auf Selbstbestimmung und die Sicht von Religionen und Kirchen - ein unaufhebbarer Gegensatz? | ISBN 9783931993726

Ärztlich assistierter Suizid

Das Grundrecht von Patienten auf Selbstbestimmung und die Sicht von Religionen und Kirchen - ein unaufhebbarer Gegensatz?

von Hartmut Kreß, herausgegeben von Stefan Huster, Hans-Martin Sass und Jochen Vollmann
Mitwirkende
Autor / AutorinHartmut Kreß
Herausgegeben vonStefan Huster
Herausgegeben vonHans-Martin Sass
Herausgegeben vonJochen Vollmann
Buchcover Ärztlich assistierter Suizid | Hartmut Kreß | EAN 9783931993726 | ISBN 3-931993-72-8 | ISBN 978-3-931993-72-6

Ärztlich assistierter Suizid

Das Grundrecht von Patienten auf Selbstbestimmung und die Sicht von Religionen und Kirchen - ein unaufhebbarer Gegensatz?

von Hartmut Kreß, herausgegeben von Stefan Huster, Hans-Martin Sass und Jochen Vollmann
Mitwirkende
Autor / AutorinHartmut Kreß
Herausgegeben vonStefan Huster
Herausgegeben vonHans-Martin Sass
Herausgegeben vonJochen Vollmann
Es gehört zu den strittigen Themen der Ethik und der Rechtsordnung, ob ein Arzt einem schwerkranken Patienten Beihilfe zum Suizid leisten darf. Das vorliegende Heft nimmt einen Religionsvergleich vor (Buddhismus, Judentum, Islam und Christentum). Kirchen und Religionen lehnen den Suizid und die ärztliche Beihilfe in der Regel ab. An aktuellen Äußerungen evangelischer Kirchen zeigt sich jedoch, dass die Meinungsbildung in Bewegung gerät. Aus religiösen Gründen wurde der Selbstmord immer wieder verurteilt (z. B. als Auflehnung gegen Gott). Andererseits sind Selbsttötungen im Christentum entschuldigt und in bestimmten Fällen (Opfersuizid) für erlaubt gehalten worden. Zur aktuellen Diskussion ist hervorzuheben: Wenn Menschen angesichts von Leiden und Krankheit einen Suizid erwägen, nehmen sie ihr Recht auf Selbstbestimmung in Anspruch. Sie möchten ihre Selbstachtung wahren. Diesen Gesichtspunkten kommt verfassungsrechtlich und ethisch, aber auch theologisch hohes Gewicht zu. Medizinethisch ist es unerlässlich, Kriterien zu entwickeln, an denen Ärzte sich orientieren können, sofern sie im Ausnahme- und Grenzfall eine Beihilfe zum Suizid in Betracht ziehen.