Vertikalvereinbarungen nach § 16 GWB im Lichte des Kartellverbotes von Alexander Petersen | Die Abgrenzung zwischen des §§ 1 und 16 Nr. 2, 3 GWB und die Immanenztheorie nach der 6. GWB-Novelle | ISBN 9783930894611

Vertikalvereinbarungen nach § 16 GWB im Lichte des Kartellverbotes

Die Abgrenzung zwischen des §§ 1 und 16 Nr. 2, 3 GWB und die Immanenztheorie nach der 6. GWB-Novelle

von Alexander Petersen
Buchcover Vertikalvereinbarungen nach § 16 GWB im Lichte des Kartellverbotes | Alexander Petersen | EAN 9783930894611 | ISBN 3-930894-61-0 | ISBN 978-3-930894-61-1

Vertikalvereinbarungen nach § 16 GWB im Lichte des Kartellverbotes

Die Abgrenzung zwischen des §§ 1 und 16 Nr. 2, 3 GWB und die Immanenztheorie nach der 6. GWB-Novelle

von Alexander Petersen
Die kartellrechtliche Behandlung von Vertriebsverträgen, in denen Ausschließlichkeitsbindungen und Wettbewerbsverbote enthalten sind, ist ein seit langer Zeit kontrovers diskutiertes Problem des Wirtschaftsrechts. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob das Kartellverbot des § 1 GWB auch derartige Vertragsklauseln erfaßt, oder ob sie lediglich der Missbrauchsaufsicht unterfallen.
Das GWB betrachtete in seiner ursprünglichen Fassung des Jahres 1958 noch den Gesellschaftsvertrag als typische Form eines Kartells, wie das frühere Abgrenzungsmerkmal „zu einem gemeinsamen Zweck“ zeigt. In den folgenden Jahrzehnten setzte sich jedoch die Ansicht durch, daß es nicht auf die Form, sondern auf den wettbewerbsbeschränkenden Inhalt einer Abrede ankommen müsse. Um ein Ausufern des Kartellverbotstatbestandes und eine Gefährdung anerkannter Rechtsinstitute zu vermeiden, ist in der Literatur die sogenannte Immanenztheorie als außertatbestandliche Restriktion des §1 GWB entwickelt worden. Die Rechtsprechung beschritt ähnliche Wege, wenngleich sie sich nicht explizit auf die Immanenztheorie stützte.
Mit der 6. GWB-Novelle des Jahres 1998 beseitigte der Gesetzgeber das alte, an den Gesellschaftsbegriff anknüpfende Abgrenzungskriterium und ersetzte es durch das Merkmal „zwischen miteinander in Wettbewerb stehenden Unternehmen“. Diese Arbeit widmet sich daher der Frage, welche Auswirkungen die Novellierung auf die Abgrenzungsproblematik hat und inwieweit der neue Gesetzeswortlaut eine tatbestandsnahe Abgrenzungslösung zuläßt. Damit verbunden ist die Überprüfung der Immanenztheorie als taugliches und notwendiges Instrument zur Grenzziehung zwischen dem Kartellverbot und § 16 Nr.2,3 GWB neuer Fassung. Es wird gezeigt, daß eine normzweckorientierte Auslegung der Begriffe des aktuellen wie des potentiellen Wettbewerbes eine sachgerechte Abgrenzung ermöglichen kann und der Immanenztheorie vorzuziehen ist.