Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) von Dietrich Boewer | Kommentar für die Praxis | ISBN 9783895772719

Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)

Kommentar für die Praxis

von Dietrich Boewer
Buchcover Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) | Dietrich Boewer | EAN 9783895772719 | ISBN 3-89577-271-2 | ISBN 978-3-89577-271-9

Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)

Kommentar für die Praxis

von Dietrich Boewer
Mit dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (BGBl. I, 1966) hat der Gesetzgeber weitgehend Neuland betreten. Schwerpunkte des Gesetzes bilden das Diskriminierungsverbot, der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung und Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Zulässigkeit der Befristung.
In diesen Bereichen ergeben sich schwierige Fragestellungen für den Rechtsanwender, weil insoweit nur ein begrenzter Rückgriff auf bewährte Rechtsprechung möglich ist. Boewers Kommentierung des TzBfG liefert dem Praktiker nicht nur eine verlässliche Grundlage bei der Anwendung der neuen Regelungen, sondern vermittelt auch Anregungen zur Klärung schwieriger Rechtsfragen. Dies gilt vor allem für die §§ 4, 8, 9, 14 und 17 TzBfG, die kontrovers diskutiert werden.
Die Erläuterungen erstrecken sich auch auf Teilzeitansprüche von schwerbehinderten Menschen und während der Elternzeit sowie auf Bestimmungen über den Abschluss befristeter Arbeitsverträge auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes vom 16.2.2002, des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie des Altersteilzeitgesetzes.
Der Autor:
Dietrich Boewer, Vorsitzender Richter am LAG Düsseldorf; anerkannter Fachbuchautor und Referent, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Personalverantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung, Firmenjuristen, Betriebs- und Personalräte, Rechtsanwälte, Unternehmens- und Personalberater sowie all diejenigen, die über das Teilzeit- und Befristungsrecht Bescheid wissen müssen.