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Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht
herausgegeben von Werner Langen, Andreas Berger und Barbara Dauner-LiebDer erste Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht – pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften, wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert!
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts wurde am 31.3.2017 verabschiedet und wird zum 1.1.2018 in Kraft treten. Für alle Planungs- und Baubeteiligten, Baujuristen, Behörden, Verbände, Richter und Wissenschaftler sind Kenntnisse der tiefgreifenden Änderungen durch das neue Gesetz und deren Auswirkungen auf die Rechtsanwendung unverzichtbar.
Die wichtigsten Themen im Überblick:
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts wurde am 31.3.2017 verabschiedet und wird zum 1.1.2018 in Kraft treten. Für alle Planungs- und Baubeteiligten, Baujuristen, Behörden, Verbände, Richter und Wissenschaftler sind Kenntnisse der tiefgreifenden Änderungen durch das neue Gesetz und deren Auswirkungen auf die Rechtsanwendung unverzichtbar.
Die wichtigsten Themen im Überblick:
- Neuregelung Abschlagszahlungen
- erstmalige gesetzliche Regelung zur Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund
- Definition des Bauvertrages
- einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers bzgl. geänderter und zusätzlicher Leistungen
- Vergütungsanpassung bei entsprechenden Anordnungen des Bestellers
- Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme durch den Besteller
- Schriftform der Kündigung
- gesetzliche Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag
- Sonderregeln für den Verbraucherbauvertrag
- Sonderregeln für den Bauträgervertrag