Bedeutung betriebswirtschaftlicher Bilanztheorien für die Systematisierung und Auslegung handelsrechtlicher Bilanzierungshilfen | Dargestellt am Beispiel der Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs | ISBN 9783631405291

Bedeutung betriebswirtschaftlicher Bilanztheorien für die Systematisierung und Auslegung handelsrechtlicher Bilanzierungshilfen

Dargestellt am Beispiel der Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

Buchcover Bedeutung betriebswirtschaftlicher Bilanztheorien für die Systematisierung und Auslegung handelsrechtlicher Bilanzierungshilfen  | EAN 9783631405291 | ISBN 3-631-40529-4 | ISBN 978-3-631-40529-1

«Ströhlein legt mit seiner Dissertation eine für jeden Bilanztheoretiker und Bilanzpraktiker sehr empfehlenswerte Monographie vor.» (Dr. Hans-Joachim Böcking, Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung)

Bedeutung betriebswirtschaftlicher Bilanztheorien für die Systematisierung und Auslegung handelsrechtlicher Bilanzierungshilfen

Dargestellt am Beispiel der Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

Die Betriebswirtschaftslehre hat seit jeher versucht, durch Entwicklung von «Bilanztheorien» Hilfestellung bei der Bilanzrechtsinterpretation zu bieten. Angesichts der Vielzahl der durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz geschaffenen Bilanzierungsprobleme stellt sich daher die Frage, inwieweit das Gedankengut der betriebswirtschaftlichen Bilanztheorien zur Lösung offener Bilanzierungsfragen beitragen kann. Die vorliegende Arbeit widmet sich dieser Frage prinzipiell und konkret am Beispiel der Bilanzierungshilfen. Diese eignen sich deshalb als Untersuchungsobjekt in besonderem Maße, weil das neue Handelsrecht gerade hier erhebliche Interpretations- und Ermessensspielräume eröffnet. Bei der Anwendung der prinzipiellen Überlegungen zum Verhältnis von Bilanztheorie und Bilanzrechtsauslegung auf die Bilanzierungshilfe «Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen» erarbeitet der Verfasser konkrete Schlußfolgerungen bezüglich der Aktivierungsvoraussetzungen, gesetzlichen Grenzen und des persönlichen Geltungsbereichs dieser Bilanzierungshilfe.