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„Inklusion ist, wenn Anderssein normal ist“ - so erklärt ein Aufklärungsfilm den zentralen
Begriff „Inklusion“ der im März 2009 in Deutschland in Kraft getretenen Konvention der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese sieht eine
gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sowie Chancengleichheit im Hinblick auf
Bildung und Gesundheit für alle Menschen vor, unabhängig von individuellen Fähigkeiten,
ethnischer und sozialer Herkunft, Alter oder Geschlecht.
Seit dem Inkrafttreten der Konvention besuchen immer mehr Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf Regelschulen und -kindergärten, das heißt, sie werden
„inklusiv“ unterrichtet und betreut. Gleichzeitig existieren auch Förderschulen weiter, die
Umsetzung des Inklusionsgedankens ist von Bundesland zu Bundesland bislang sehr
unterschiedlich ausgeprägt und unterscheidet sich auch stark nach der Art des spezifischen
Förderbedarfs der Kinder.
Begriff „Inklusion“ der im März 2009 in Deutschland in Kraft getretenen Konvention der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese sieht eine
gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sowie Chancengleichheit im Hinblick auf
Bildung und Gesundheit für alle Menschen vor, unabhängig von individuellen Fähigkeiten,
ethnischer und sozialer Herkunft, Alter oder Geschlecht.
Seit dem Inkrafttreten der Konvention besuchen immer mehr Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf Regelschulen und -kindergärten, das heißt, sie werden
„inklusiv“ unterrichtet und betreut. Gleichzeitig existieren auch Förderschulen weiter, die
Umsetzung des Inklusionsgedankens ist von Bundesland zu Bundesland bislang sehr
unterschiedlich ausgeprägt und unterscheidet sich auch stark nach der Art des spezifischen
Förderbedarfs der Kinder.