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Kommunen, kommunale Wahlbeamte, Kommunalverwaltung
Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG)
Textausgabe mit Gesetzgebungsmaterialien
- Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG)
- Aus den Gesetzgebungsmaterialien zum KWBG sind ausführliche Erläuterungen der neuen Regelungen abgedruckt.
- Ergänzende Vorschriftentexte: – Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) – Teil 5 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG)
Am 18. Juli 2012 ist das neue Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) im Bayerischen Landtag beschlossen worden. Es wird zum 1. August 2012 in Kraft treten; das KWBG 1970 und die BayKomBesV treten außer Kraft
Am 18. Juli 2012 ist das neue Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) im Bayerischen Landtag beschlossen worden. Es wird zum 1. August 2012 in Kraft treten; das KWBG 1970 und die BayKomBesV treten außer Kraft